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Bundesrat erlaubt Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland - Verkehrswacht lobt Nachbesserungen

Bundesrat erlaubt Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland

- Deutsche Verkehrswacht lobt Nachbesserungen bei der Verkehrssicherheit

Berlin, 17. Mai 2019: Heute verabschiedete der Bundesrat die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge wie Elektrotretroller. Dabei folgte er den Empfehlungen der Fachausschüsse und gab entgegen dem Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums Gehwege nicht als Verkehrsfläche frei. Außerdem wird nur eine Kategorie bis 20 km/h auf Radverkehrsanlagen erlaubt und das Mindestalter wird auf 14 Jahre gesetzt. Weiterhin fordert der Bundesrat, von einer Erlaubnis für Fahrzeuge ohne Lenkstange abzusehen. Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Prof. Kurt Bodewig, begrüßt dieses Ergebnis: "Ich freue mich, dass der Bundesrat beim Thema Elektrokleinstfahrzeuge weitgehend auch auf unsere Vorschläge eingegangen ist. So können wir Menschen sicherer auf E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge bringen. Trotzdem sollten wir die Situation aufmerksam beobachten."

Der letzte Verordnungsentwurf für Elektrokleinstfahrzeuge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) war kritisch diskutiert worden, da bei einigen geplanten Regulierungen die Verkehrssicherheit maßgeblich gefährdet würde. So sollten 12-Jährige mit bis zu 12 km/h auf Gehwegen fahren dürfen. Später sollten innerhalb einer Ausnahmeregelung auch Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange wie zum Beispiel E-Skateboards oder selbstbalancierende Hoverboards kommen. Beides hatte die Deutsche Verkehrswacht im Vorfeld öffentlich kritisiert und folgte dabei auch den Ergebnissen einer entsprechenden Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen. Das Bundesverkehrsministerium ist aufgefordert, die Empfehlung zu berücksichtigen und Fahrzeuge ohne Lenkstange nicht für den Straßenverkehr zuzulassen

Nach wie vor wird es für Elektrokleinstfahrzeuge eine Versicherungspflicht geben, ein Helm ist weiterhin nicht vorgeschrieben, genauso brauchen Nutzer keinen Nachweis von Kenntnissen zur sicheren Verkehrsteilnahme, was Bodewig bedauerte: "Eine Grundqualifikation analog einer Mofa-Prüfbescheinigung und damit ein Mindestalter von 15 Jahren hätten wir gern gesehen, denn es handelt sich immerhin um Kraftfahrzeuge und ihre sichere Handhabung im Straßenverkehr braucht entsprechende Kenntnisse."

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Heiner Sothmann

Pressesprecher

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