PM: Verkehrsgerichtstag: Verkehrswacht regt Straftatbestand für Hauptunfallursachen an
Verkehrsgerichtstag: Verkehrswacht regt Straftatbestand für Hauptunfallursachen an
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert unter anderem zum Paragrafen 315c des Strafgesetzbuches und schickt die seit Jahrzehnten aufgeführten „sieben Todsünden“ juristisch auf den Prüfstand. Der entsprechende Arbeitskreis erörtert, ob die konkret genannten Vergehen noch immer relevant für einen Straftatbestand sind und ob die Liste eine sinnvolle Erweiterung braucht.
Die Deutsch Verkehrswacht (DVW) regt eine dringende Überarbeitung der aufgeführten Vergehen an, die sich an Hauptunfallursachen und Schwere der Unfallfolgen orientieren sollten. Zum Beispiel sollte das Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Gegenden mit viel Fuß- oder Radverkehr als eine der größten Risikofaktoren für Verkehrsunfälle mit Verletzten und Toten streng geahndet werden. Auf der anderen Seite sind bereits aufgelistete Vergehen wie die schlechte Absicherung einer Unfallstelle oder Geisterfahrten weniger relevant in der Unfallstatistik und könnten aus der Aufzählung gestrichen werden.
DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann setzt sich hierbei für ein klares Signal ein: „Durch rücksichtsloses Verhalten verlieren jeden Tag Menschen unnötig ihr Leben im Straßenverkehr. Niemand fährt versehentlich mit 80 km/h durch eine 30er-Zone oder tippt am Steuer ungewollt eine Nachricht auf seinem Handy ein. Der Unfall wird oft nur vom Zufall verhindert. Gravierende Fehlverhalten, die zu den häufigsten Unfallursachen zählen, sollten wir mit härteren Strafen entgegenwirken und damit ein wichtiges Signal für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden setzen.“
Die „sieben Todsünden“
Der Paragraf 315c des Strafgesetzbuches formuliert im zweiten Absatz sieben besonders schwere Verkehrsvergehen, welche einen Straftatbestand darstellen, sofern sie „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ begangen werden und eine unmittelbare Gefährdung von „Leib oder Leben eines anderen Menschen“ darstellen.
Das sind:
- Missachtung der Vorfahrt
- Falsches Überholen
- Falsch Fahren an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
- Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen
- an unübersichtlichen Stellen die rechte Seite der Fahrbahn nicht einhalten
- auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren
- Pannenfahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich machen
Der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) findet vom 29. bis zum 31. Januar in Goslar statt. In acht Arbeitskreisen diskutieren Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Recht, Behörden und Verbänden zu Verkehrs- und Mobilitätsthemen mit Fokus auf juristische Belange. Abschließend werden Empfehlungen formuliert, die fachliche Debatten unterstützen und Gesetzgeber als Orientierung dienen sollen.
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