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KWAG - Rechtsanwälte

Leasingvertrag für Airbus A380 wird nicht verlängert
Haftungsfalle Flugzeugfonds - Anleger drohen massive Verluste
KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens: Anlegerrechte werden ausgehebelt

Bremen (ots)

Anlegern von Flugzeugfonds unter anderen der Dr. Peters Group aus Dortmund drohen massive Verluste. Die Fluggesellschaft Singapore Airlines hatte am Mittwoch (14. 9. 2016) angekündigt, den Leasingvertrag für ihren ersten Airbus A380 nach zehn Jahren im Oktober 2017 auslaufen zu lassen. Leasingverträge für weitere A380 stehen demnach ebenfalls zur Disposition. Hier soll später eine Entscheidung fallen. Nach Angaben der Bremer Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte gehören vier der von Singapore Airlines geleasten Maschinen den Dr.-Peters-Fonds. Das Emissionshaus habe seinerzeit damit geworben, man biete Anlegern Fonds, "die in erstklassige, moderne und marktgängige Flugzeuge investieren und die nach Ablauf der Leasingverträge aufgrund ihrer modernen Technik eine hohe Wahrscheinlichkeit für rentable Anschlussleasingverträge oder vergleichsweise hohe Verkaufserträge in Aussicht stellen".

"Davon kann nun überhaupt keine Rede mehr sein", sagt Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Die Riesen-Airbusse seien nicht mehr gefragt. Auch die australische Qantas will nach seinen Angaben sogar eigentlich fest bestellte Maschinen nicht mehr abnehmen. Andere Fluggesellschaften wollten ebenfalls weg vom A380. Airbus hat wegen der schwachen Nachfrage bereits Produktionskürzungen beschlossen und will ab 2018 nur noch 12, statt wie bisher 27 Maschinen dieses Typs im Jahr ausliefern. "Einen 'Secondhand-Markt' für das größte Passagierflugzeug der Welt gibt es derzeit offensichtlich auch nicht", sagt Ahrens. Seit Monaten würden Fondsgesellschaften vergeblich versuchen, Interessenten zu finden, die in auslaufende Leasingverträge des Riesenfliegers einsteigen wollen. Ahrens: "Jetzt werden Hoffnungen geweckt, asiatische Billigflieger könnten die Maschinen kaufen". Das werde nach seiner Ansicht, wenn überhaupt, nur zu Preisen weit unterhalb des Zeitwertes gelingen.

Insgesamt hat die Dr. Peters Group 12 Flugzeugfonds aufgelegt. Darunter sind nach Angaben von KWAG -Rechtsanwälte neben den vier A380 für Singapore Airlines auch Flugzeuge desselben Typs für Emirates und Air France. Auch das Emissionshaus Hannover Leasing hat zwei A380-Fonds im Portfolio - die Maschinen sind ebenfalls an Singapore Airlines und Emirates verleast. Die Laufzeiten der Fonds reichen zum Teil bis ins Jahr 2029.

Das Problem für die Anleger: Die Erstcharter für Flugzeuge läuft meistens zehn Jahre, genauso lange wie die sogenannte Ultimoverjährung, die absolute Verjährungsfrist, nach der alle Ansprüche zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds verjähren. Flugzeugfonds selbst seien aber auf 15 Jahre angelegt oder sogar länger.

Ahrens: "Mit anderen Worten, wenn es kritisch wird, sind die Ansprüche der Anleger verjährt." Eine perfide Konstruktion, die quasi alle Anlegerrechte aushebeln würde, meint der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er sieht allerdings noch Chancen für betroffene Anleger. "In Betracht kommen Ansprüche wegen Prospekthaftung und solche gegen die Berater." Wichtig sei vor allem, die Verjährungsfrist genau zu prüfen und gegebenenfalls jetzt entsprechende Maßnahmen zur Hemmung einzuleiten.

Laut Ahrens sind seit dem Jahr 2006 verstärkt Anbieter von Geschlossen Fonds in diesem Segment tätig. Das größte Risiko bei diesem Anlageprodukt besteht seiner Ansicht nach darin, nach Ablauf der Leasingperiode eine rentable Anschlussverwendung für die Flugzeuge zu finden. Gelinge das nicht, könnten hohe finanzielle Risiken für die betroffenen Fondsanleger entstehen. Gleichzeitig trete dann aber auch die zivilrechtliche Verjährung für mögliche Schadensersatzansprüche ein.

jha/kg / 15. 9. 2016

Kanzleiprofil:

KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Gründungspartner sind die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen. KWAG ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG - Rechtsanwälte, Lofthaus 4,
Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,
Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

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