FINANZtest 02/00
Kampf ums Pflegegeld
Ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid kann sich lohnen
Berlin (ots)
Wenn die Krankenkasse den Antrag auf Pflegegeld ablehnt, ist ein Widerspruch sehr oft lohnend. Darauf weist die Zeitschrift FINANZtest in ihrer jüngsten Ausgabe hin. Von 94.000 Zweitgutachten, die 1998 aufgrund eines Widerspruchs erstellt wurden, kamen 37.600 zu einem besseren Ergebnis als das Erstgutachten. Der Widerspruch war also in 40 Prozent aller Fälle erfolgreich, ohne daß ein Gericht angerufen werden mußte.
Bei einem Widerspruch überprüft die Krankenkasse ihre Entscheidung zunächst hausintern. Kommt sie zu keinem neuen Ergebnis, schickt sie meist einen Zweitgutachter. Wer mit dem neuen Bescheid immer noch nicht zufrieden ist, kann vor dem Sozialgericht klagen. Das Verfahren ist, wie FINANZtest betont, kostenlos. Allerdings müssen die eigenen Anwaltskosten im Falle einer Niederlage selbst bezahlt werden. Ausführlich erläutert FINANZtest, welche Voraussetzungen für die verschiedenen Pflegestufen erfüllt sein müssen und was der Bedürftige tun kann, um bei einem negativen Bescheid doch noch zu seinem Recht zu kommen.
Weitere Informationen: Pressestelle, Tel. 030-26312345
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