FINANZtest 04/00
Prozessfinanzierung
Unternehmen bezahlen Rechtsstreit
Berlin (ots)
Wer sein Recht vor Gericht einklagen will, der kann sich den Prozess von Finanzierungsunternehmen bezahlen lassen. Wenn der Kläger die Verhandlung gewinnt, kassiert der Finanzierer die Hälfte des Gewinns. Wenn nicht, trägt der Geldgeber alle Kosten. Auf die ungewöhnliche Art der Prozessfinanzierung weist die Zeitschrift FINANZtest in ihrer April-Ausgabe hin.
Selbst der aussichtsreichste Prozess kostet zunächst einmal Geld: Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten. Bieten Rechtsschutzversicherung und staatliche Prozesskostenhilfe keine ausreichende Unterstützung, können die Finanzierungsunternehmen helfen. Allerdings interessieren sich diese nur für aussichtsreiche Prozesse, ab einem bestimmten Streitwert: Der Marktführer, die Foris AG, erwartet mindestens 100.000 Mark. Andere steigen schon bei 20.000 Mark ein.
Die Unternehmen finanzieren beispielsweise Klagen aus dem Erbrecht, Kaufpreisforderungen oder Ansprüche gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung. Geführt werden die Prozesse jedoch nicht von den Geldgebern, sondern von unabhängigen Anwälten, die sich die Mandanten selber suchen.
Ein Risiko dieser Finanzierung: Der Firma könnte das Geld ausgehen. Dann muss der Mandant die Kosten doch wieder selbst vorstrecken. Darüber hinaus wandert der Gewinn aus dem Prozess erst einmal in die Taschen des Finanzierers, der dann den Kläger auszahlt. Oder auch nicht. Der nächste Rechtsstreit wäre in so einem Fall vorprogrammiert.
Weitere Informationen: Pressestelle, Tel. 030-26312345
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