FINANZtest 05/00
Risikolebensversicherung - Nichtraucher zahlen weniger
Berlin (ots)
Nichtraucher zahlen für eine Risikolebensversicherung deutlich weniger als Raucher. Wer seinen Zigarettenkonsum im Aufnahmeantrag verschweigt, riskiert aber im Todesfall die Absicherung seiner Familie. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift FINANZtest hin. Um als Nichtraucher zu gelten, muss der Versicherungskunde seit mindestens einem Jahr auf Tabakkonsum verzichtet haben.
Grundlage der Beitragsberechnung für eine Risikolebensversicherung ist die statistische Wahrscheinlichkeit, innerhalb der Laufzeit des Vertrages zu sterben - für Raucher ein höheres Risiko als für Nichtraucher. Die Beitragsunterschiede sind erheblich: Der Direktversicherer Europa beispielweise verlangt für einen Todesfallschutz von 100.000 Mark von einem 33jährigen Mann im allgemeinen Tarif 236 Mark Jahresbeitrag. Ein Nichtraucher zahlt 126 Mark.
Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass eine Versicherungsgesellschaft geringem Zigarettenkonsum auf die Spur kommt, ist Schummeln verboten. Fliegt der Schwindel auf, riskiert der Kunde den kompletten Versicherungsschutz. Wer während der Laufzeit eines Vertrages mit Nichtrauchertarif zum Glimmstängel greift, ist verpflichtet, das dem Versicherer mitzuteilen. In der Regel wird dann der Rauchertarif fällig. Eine Ausnahme: Die Huk-Coburg. Die verlangt von ihren Kunden keine Mitteilung, wenn sie während der Laufzeit mit dem Rauchen anfangen.
Die Stiftung Warentest ermittelt günstige Angebote für eine Risikolebensversicherung. Ein Teilnahmecoupon befindet sich in der aktuellen Ausgabe von FINANZtest.
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