Das neue Recht auf Widerruf gilt auch für Kunden von Immobilienmaklern
Hamburg (ots)
Viele Geschäfte werden heute im Internet abgewickelt. Das trifft besonders auf den Kauf von Waren zu, die man gut verschicken und zurückgeben kann: Bücher, Musik oder Schuhe ... Das neue Widerrufsrecht betrifft aber auch Immobiliengeschäfte. Das Problem: Die Maklerleistung kann der Kunde nicht zurückgeben, der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag bleibt ja bestehen. Dazu Axel-H. Wittlinger von Stöben Wittlinger Immobilien in Hamburg: "Wenn der Immobilieninteressent ein passendes Angebot im Internet gefunden hat und mit uns Kontakt aufnimmt, kann durch unsere Reaktion bereits ein Maklervertrag zustande kommen".
Viele Immobilieninteressenten wissen das nicht. "Das Maklerrecht mit dem Provisionssystem stammt aus dem Jahr 1896", erläutert Rudolf Koch, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland, "und damit aus einer Zeit, als man noch mit Pferd und Wagen reiste. Auch das Widerrufsrecht für Verbraucher ist nicht neu, sondern schon seit 2002 Bestandteil des BGB, es wurde jetzt lediglich angepasst". Für Immobilieninteressenten bedeutet das neue Widerrufsrecht, dass sie den telefonisch, per Brief, E-Mail oder schriftlich außerhalb des Maklerbüros schlüssig zustande gekommenen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Rudolf Koch: "Makler müssen ihre Kunden seit dem 13. Juni 2014 bei der ersten Kontaktaufnahme über das neue Widerrufsrecht belehren. Tun sie das nicht, haben Verbraucher sogar zwölf Monate und 14 Tage Zeit für den Widerruf".
"Wird der Maklervertrag widerrufen, müssen beide Seiten die jeweils empfangenen Leistungen eigentlich zurück erstatten", sagt Axel-H. Wittlinger, "doch das ist schwierig, denn der Kunde hat die Maklerleistung ja in Anspruch genommen, aber dem Maklervertrag widersprochen. Die neue Rechtslage sorgt noch für große Verunsicherung. Doch neue Geschäftsabläufe, die das Vertragsverhältnis zwischen Maklern und Auftraggebern eindeutiger definieren, werden letztlich beiden Seiten zugute kommen", ist sich Axel-H.Wittlinger sicher.
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