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Autofahrer gewinnt Rechtsstreit um Lösegeldforderung nach Autodiebstahl

Bonn (ots)

Nachdem einem Autofahrer in seinem Urlaub sein Fahrzeug gestohlen worden war, wurde er wenige Tage später zu einer Lösegeldzahlung für sein Fahrzeug aufgefordert. Dieser Aufforderung kam er nicht nach und leitete diese Info auch nicht an seine Kasko-Versicherung weiter. Die Versicherung zahlte daher nur ein Drittel des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs. Der Autofahrer klagte und obsiegte in erster Instanz. Gegen diese Entscheidung legte die Versicherung Berufung ein, nahm sie jedoch nach dem Hinweis des OLG Düsseldorf zurück. Das OLG hatte die Auffassung vertreten, der Autofahrer habe nicht grob fahrlässig gegen eine etwaige Schadensminderungsobliegenheit verstoßen, als er der Versicherung nicht mitteilte, dass die Autodiebe gegen eine Lösegeldzahlung das Auto zurückgeben wollten. Das OLG folgte damit der Argumentation von Rechtsanwalt Andreas Felten von der Bonner Kanzlei Lehmkühler.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Andreas Felten, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn
Telefon: 02 28/ 9 26 66-0

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