Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater
Die Sperrung eines Twitter-Accounts ist ohne konkrete Angaben von Gründen unzulässig.
Bonn (ots)
Twitter hatte den Account eines Kunden gesperrt und diese Sperrung mit einem angeblichen Verstoß gegen die Plattform-Manipulationsregeln von Twitter begründet. Trotz mehrfacher Aufforderung konkretisierte Twitter den angeblichen Regelverstoß nicht. Rechtsanwalt Andreas Felten (Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater/Bonn) reichte Klage ein. Er beantragte, die Sperrung des Twitter-Accounts aufzuheben und es Twitter zu untersagen, den Account zukünftig erneut zu sperren, ohne mitzuteilen, aufgrund welchen konkreten angeblichen Verstoßes gegen die Plattform-Manipulationsregeln oder aufgrund welchen anderen etwaigen Verhaltens des Nutzers die Sperrung erfolgt.
Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 09.11.2021 (AZ: 106 C 76/21) Twitter unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zum 250.000,00 EUR die Sperrung des streitgegenständlichen Twitter-Accounts untersagt, wenn diese Sperrung ohne konkrete Angaben von Gründen erfolgt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Andreas Felten, Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn, Telefon: 0228/92666-0 E-Mail: raestb@lehmkuehler-rechtsanwaelte.de
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