Wenn Betriebsräte die Messer wetzen
10 Tipps für einen guten Start im neuen Gremium
Oldenburg (ots)
Bereits die zweite Sitzung des neuen Betriebsrats in einem ostdeutschen Industriebetrieb endet im Desaster: Bei einer Diskussion zum Umgang mit dem Thema Mobiler Arbeitsplatz bilden sich schnell zwei Fronten heraus. Die Argumente bleiben auf der Strecke, stattdessen werden die Wortwechsel zwischen den Mitgliedern heftiger und gipfeln in persönlichen Angriffen. Die Arbeitsatmosphäre ist innerhalb kürzester Zeit vergiftet.
Professionelle Vorbereitung vermeidet Konflikte
Diese Situation ist kein Einzelfall: Nach den Betriebsratswahlen dauert es oft nicht lange, bis zum ersten Mal die Messer gewetzt werden. Das Erstaunliche: Die Auseinandersetzungen werden nicht mit dem Arbeitgeber ausgetragen, sondern innerhalb des neu gewählten Gremiums. Viele verschiedene Charaktere mit unterschiedlichen Vorstellungen treffen hier aufeinander, ohne professionelle Vorbereitung ist Streit geradezu programmiert.
Mehr Effizienz durch externe Berater
Bevor der Betriebsrat mit seinen eigentlichen Aufgaben beginnt, sollten die Mitglieder deshalb unbedingt grundlegende Punkte ihrer Zusammenarbeit klären. Sehr hilfreich kann es dabei sein, einen Workshop oder eine Klausurtagung mit einem externen Berater durchzuführen. "Das ist eine absolut lohnende Investition für jeden Betriebsrat", sagt Geschäftsführer Giovanni Sciurba von der auf Veränderungs- und Gesundheitsmanagement spezialisierten Unternehmensberatung GS Consult GmbH aus Oldenburg. "Durch regelmäßige, wenn möglich sogar jährliche Klausuren wird die Arbeit von Betriebsratsteams professionalisiert und deutlich effizienter." Außerdem könnten so Meinungsbildungsprozesse strukturiert und mögliche Konflikte moderiert werden. "Das geht teilweise so weit, dass externe Berater oder Sachverständige sogar ein Stück weit als Schlichter oder Mediatoren gegenüber dem Arbeitgeber, aber auch innerhalb des Gremiums tätig sind", so Sciurba.
GS Consult gibt neu zusammengestellten Betriebsratsteams folgende 10 Tipps:
1.) Klärung der Erwartungshaltung
Sofort nach der Wahl des neuen Betriebsrates klären die Mitglieder in einem offenen Gespräch, welche Erwartungen sie an das Gremium und an sich gegenseitig haben.
2.) Frage der Motivation
Jedes Betriebsratsmitglied ist sich über seine Motivation im Klaren. Warum habe ich mich in den Betriebsrat wählen lassen und was genau bewegt mich individuell?
3.) Engagement
Die Betriebsräte machen sich Gedanken darüber, zu wie viel persönlichem Engagement sie im Rahmen ihrer Tätigkeit bereit sind und wo ihre Grenzen liegen.
4.) Rollenverständnis
Das Gremium tauscht sich darüber aus, was von Mitgliedern mit besonderen Aufgaben wie dem Betriebsratsvorsitzenden oder Ausschussvorsitzenden erwartet wird.
5.) Erwartungen der Belegschaft
Die Belegschaft setzt in der Regel große Hoffnungen in den Betriebsrat. Es wird möglichst zeitnah besprochen, wie diese Erwartungen aussehen und ob innerhalb des Gremiums Einigkeit darüber herrscht.
6.) Umgang mit dem Arbeitgeber
Konflikte mit der Arbeitgeberseite lassen sich nicht immer vermeiden. Wichtig ist, dass offen darüber kommuniziert wird, welche Erwartungen die Unternehmensführung hat und wie damit umgegangen wird. Auch bei der Kommunikation mit der Arbeitgeberseite gibt es eine einheitliche, selbstbewusste Linie.
7.) Vorgehen im Konfliktfall
Im Betriebsrat selbst kann es aufgrund der vielen verschiedenen Persönlichkeiten und Ziele immer wieder mal zu Auseinandersetzungen kommen. Bereits im Vorfeld werden Handlungsmöglichkeiten für den Konfliktfall besprochen.
8.) Festlegung von Zielen
Um als Betriebsrat geschlossen auftreten zu können, ist es unerlässlich, Ziele, Themen und Prioritäten des Gremiums vor Beginn der eigentlichen Arbeit gemeinsam zu konkretisieren.
9.) Schritt für Schritt handeln
Neugewählte Betriebsräte vermeiden es besser, alle anstehenden Probleme auf einmal lösen zu wollen und gehen stattdessen lieber eine Sache nach der anderen an. Andernfalls drohen Überforderung und Verdruss.
10.) Aneignung der wichtigsten Kenntnisse
Die neuen Betriebsratsmitglieder machen sich schnell mit den wichtigsten Aspekten des Betriebsverfassungsgesetzes und dem Arbeitsrecht vertraut. Ohne grundlegende Kenntnisse ist eine Arbeit auf Augenhöhe mit erfahreneren Betriebsräten nur schwer möglich.
Betriebsrat hat Recht auf externe Unterstützung
Der Einsatz von externen Beratern und Sachverständigen empfiehlt sich bei Konflikten und bei sehr anspruchsvollen Sachthemen oder wenn ausdrücklich ein neutraler Blick von außen gewünscht wird. Häufig der Fall ist dies zum Beispiel bei Vereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung, zu Vergütungsregelungen oder auch beim Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt Betriebsräten diese Möglichkeit ausdrücklich ein. "Ein wesentlicher Vorteil ist, dass durch den Einsatz von externen Beratern der 'Käfig' der eigenen Sichtweise verlassen wird und die Perspektiven gewechselt werden können", so GS Consult-Geschäftsführer Sciurba. Auch für die Arbeitgeber ist das eine durchaus lohnende Investition. "Aus meiner Sicht werden für 1.000 Euro, die ausgegeben werden, in der Regel rund 2.000 Euro gespart", betont Sciurba. "Wenn praktikable und von allen Seiten akzeptierte Lösungen das Ergebnis sind, ist zudem der inhaltliche Nutzen riesig."
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