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Raiffeisen Bank International AG

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG
Einladung zur Hauptversammlung (mit Dokument)

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E_I_N_L_A_D_U_N_G

                                        
                                an die Aktionäre
 
          für die am Mittwoch, den 17. Juni 2015, um 10.00 Uhr (MESZ)
                    im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
                       Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
                                 stattfindende
                                        
                          ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
                                      der
                        Raiffeisen Bank International AG



Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m

 
                                A. TAGESORDNUNG
 
1.        Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2014, des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 sowie des Corporate Governance-
Berichts des Vorstands.
 
2.        Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2014.
 
3.        Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2014.
 
4.        Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
 
5.      Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016.
 

6.      Wahlen in den Aufsichtsrat.
 
7.      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4.
 
                       B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
 

Folgende Unterlagen sind spätestens ab 27. Mai 2015 im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2015) zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen:
 
 

·               Jahresabschluss 2014 samt Lagebericht,
·               Corporate Governance-Bericht 2014,
·               Konzernabschluss 2014 samt Konzernlagebericht,
·               Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014,
·               Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
·               Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
·               Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkt 7
vorgeschlagenen Änderung,
·               vollständiger Text dieser Einberufung,
·               Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

gemäß § 114 AktG.
 
 

                    C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
                                HAUPTVERSAMMLUNG
 

Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist Sonntag, der 7. Juni 2015, 24.00
Uhr, Wiener Zeit (MESZ) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist.
 
Nachweis des Anteilsbesitzes
 
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigunggemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am12. Juni 2015 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem
Inhalt und Form der Depotbestätigung unten):
 

per Telefax:      +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail:         anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist,
per SWIFT:        RZBAATWWXXX

Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
per Post:            Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
 
·         Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
·         Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
·         Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000606306,
·         Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
·         die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
oben genannten Nachweisstichtag, das ist Sonntag,der7. Juni 2015, 24.00 Uhr,
Wiener Zeit (MESZ), bezieht.
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.
 
 

                    D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
                      GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
 

Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen,
dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift
erforderlich) spätestens am 27. Mai 2015der Gesellschaft an Raiffeisen Bank
International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. verwiesen.
 
 
 
Beschlussvorschläge
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 8. Juni 2015der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an 
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter
Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank
International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht.
 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 6) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3
BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit
den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich
die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. verwiesen.
 
Auskunftsrecht
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
 
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2015) zugänglich.
 
 
 
                      E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 15. Juni 2015 an
einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:
 
per Telefax:      +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail:         anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als
eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen ist,
per SWIFT:       RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder

per Post:            Raiffeisen Bank International AG
                     Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9

A-1030 Wien
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der
Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Mobil-
Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:  michael.knap@iva.or.at. Auch
bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die
Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige
Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu geben.
Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt
und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2015) abrufbar.
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
 
                    F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
                                        
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in 292.979.038 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 15. Mai 2015) 557.295 eigene Aktien. Hieraus stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.
 
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung (Stichtag 15. Mai 2015) 292.421.743. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.
 
                        G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
 
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
 
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
 
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter
Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt,
wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
 
Wien, im Mai 2015
 
 

                                  Der Vorstand
                                      der
                        Raiffeisen Bank International AG


Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/eYE8DbXf

Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449
 
gregor.hoepler@rbinternational.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/eYE8DbXf
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Emittent:    Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-2138
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, übermittelt durch news aktuell

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