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Kostenfalle Autowerkstatt: Sechs Tipps für eine risikoärmere Reparatur

Kostenfalle Autowerkstatt: Sechs Tipps für eine risikoärmere Reparatur
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Kostenfalle Autowerkstatt

Sechs Tipps für eine risikoärmere Reparatur

Köln, 30. November 2023. Quietschen, Klackern und Klopfen: Diese Geräusche verursachen wohl bei jedem Autofahrer ein mulmiges Gefühl. Es drohen aufwändige Reparaturen, hohe Kosten und – im schlimmsten Fall – auch Ärger mit der Werkstatt. Wie sich diese Risiken im Vorfeld reduzieren lassen, zeigen folgende sechs Tipps für eine risikoärmere Reparatur in der Autowerkstatt. Robert Kunz, Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Momberger Rechtsanwälte und Fachanwälte, eine Partnerkanzlei von ROLAND Rechtsschutz, klärt auf:

Kostenvoranschlag und Beratung

Vor der Reparatur sollten Kunden unbedingt einen Kostenvoranschlag einholen. In diesem listet die Werkstatt alle geplanten Reparaturen und Kosten auf. „Außerdem sind Werkstätten dazu verpflichtet, ausführlich über die Wirtschaftlichkeit und mögliche Risiken einer Reparatur zu beraten“, schildert Rechtsanwalt Robert Kunz die Rechtslage. „Es ist durchaus sinnvoll, sich über verschiedene Möglichkeiten der Schadensbehebung sowie deren Sinnhaftigkeit und Kosten im Vorhinein aufklären zu lassen, um etwaige Probleme im Nachhinein zu vermeiden.“

Keine mündlichen Versprechungen

Die beiden Vertragspartner sollten schriftlich möglichst genau festhalten, was am Fahrzeug repariert werden soll. „Es sollte klar festgehalten werden, was zum Reparaturumfang gehören soll. Wer große Sorge vor einer ausufernden Reparatur hat, kann eine Regelung aufnehmen, dass keine zusätzlichen Reparaturarbeiten ohne das Einverständnis des Kunden durchgeführt werden dürfen. Insbesondere dann, wenn die Mangelursache noch gefunden werden muss“, rät Rechtsanwalt Kunz. „Sofern kein Kostenvoranschlag vorliegt, sollte eine Kostenobergrenze vereinbart werden. In diesem Fall muss die Werkstatt – sofern sie die vereinbarten Kosten überschreiten möchte – das Einverständnis vom Kunden einholen. Die veranschlagten Kosten dürfen dann um maximal 20 Prozent überschritten werden. Alles, was darüber hinaus geht, muss mit dem Kunden vorher abgeklärt werden“, ergänzt Rechtsanwalt Robert Kunz.

Option Kündigung

Teilt eine Werkstatt rechtzeitig mit, dass es trotz vertraglicher Vereinbarung zu höheren Reparaturkosten kommt, haben Kunden die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Rechtsanwalt Robert Kunz erläutert die Rechtslage: „Der Kunde muss in diesem Fall nur jene Kosten übernehmen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Wird der Kunde nicht rechtzeitig über die erhöhten Kosten informiert, kann er Schadensersatz verlangen. In diesem Fall muss der Kunde die Lohnkosten für die über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Arbeiten nicht zahlen; Materialkosten, welche für den Kunden nützlich sind, unter Umständen schon.“

Mietwagen oder Leihfahrzeug?

Es ist ratsam, im Reparaturvertrag festzulegen, wie lange die Reparatur dauert. Schafft es die Werkstatt nicht, das Fahrzeug bis zu diesem Termin zu reparieren, hat der Kunde möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz. „Ab dem Zeitpunkt des Verzuges bis zur Fertigstellung der Reparatur kann der Kunde dann auf eigene Kosten einen Mietwagen anmieten und diese Kosten sodann als Schadensersatz bei der Werkstatt einfordern. Hier ist es ratsam, eine Mietwagenklasse unter dem betroffenen Fahrzeug zu mieten. Generell ist der Auftraggeber in diesem Zuge auch zur Schadenminderung verpflichtet und die Anmietung eines Mietwagens ist immer mit Kostenrisiken für den Kunden verbunden. Wirtschaftlich risikoärmer ist es, die Werkstatt um ein (kostenloses) Leihfahrzeug zu bitten“, erklärt Rechtsanwalt Robert Kunz.

Auf Nachbesserung bestehen

Hat die Werkstatt den ursprünglichen Defekt nicht beseitigt oder mangelhaft gearbeitet, so kann der Kunde auf kostenlose Nacherfüllung durch die jeweilige Werkstatt bestehen: „Es ist ratsam, der Werkstatt hier eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen und auf das Recht der kostenlosen Nacherfüllung zu verweisen.“ erklärt Rechtsanwalt Robert Kunz. „Sollte die Werkstatt den Schaden auch nach der Nacherfüllung nicht aus der Welt geschafft haben, so kann der Kunde die Rechnung mindern oder sogar Schadensersatz fordern.“

Beschädigungen im Rahmen der Reparatur

Das ist vermutlich das Worst-Case-Szenario für jeden Autobesitzer: Das Fahrzeug hat Beschädigungen, die durch beziehungsweise während der Reparatur entstanden sind. „Diese Situation ist für Geschädigte äußerst ungünstig, da sie die Beschädigungen durch die Werkstatt beweisen müssen.“ Daher rät der Rechtsanwalt: „Halten Sie den Zustand des Fahrzeugs vor Durchführung der Reparatur fest. Es dürfte sich dementsprechend lohnen, unmittelbar vor der Übergabe zur Reparatur hochauflösende Fotos des Fahrzeugs zu erstellen.“

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.roland-rechtsschutz.de/magazin/

Über ROLAND Rechtsschut z

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz mit über 60 Jahren Erfahrung. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 536,8 Millionen Euro im Jahr 2022 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche. Mit einem Marktanteil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deutschen Rechtsschutz-Versicherern. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Dank der modularen Produktstruktur können Kunden ihren Versicherungsschutz nach Bedarf zusammenstellen.

Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes rechtliche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versicherungsschutz und bietet unmittelbar die Möglichkeit, die individuelle Rechtslage von einem unabhängigen Rechtsanwalt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versicherten von der telefonischen Rechtsberatung über die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Empfehlung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jederzeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln

Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.396 Mitarbeitende und Bruttobeitragseinnahmen von 565,8 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse von 72,2 Mio Millionen Euro (Geschäftsjahr 2022).

Geschäftsbereiche:

ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden

ROLAND Schutzbrief: führender deutscher Schutzbrief-Anbieter; innovative Schutzbrief-Konzepte für Versicherungen, Industrie und Handel

ROLAND Assistance: B2B-Dienstleistungskonzepte in den Geschäftsfeldern Mobilitätsdienstleistungen, Schadenmanagement und Kunden-Service

Jurpartner Services: Anbieter von Schadenregulierungsleistungen und Online-Rechtsberatung für Rechtsschutz

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Pressestelle ROLAND-Gruppe • Deutz-Kalker Str. 46 • 50679 Köln • www.roland-gruppe.de

Marcus Acker • Telefon: 0221 8277-1490 • presse@roland-gruppe.de

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