BARMER: RSA muss erhalten bleiben
Wuppertal (ots)
"Der Risikostrukturausgleich verwirklicht den sozialen Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz kassenübergreifend und bundesweit": Diese klare und eindeutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, veröffentlicht vor wenigen Tagen, ist auch aus Sicht der Zahlerkasse BARMER nachdrücklich zu begrüßen", so Dr. Eckart Fiedler, Vorstandsvorsitzender der BARMER. "Sie macht deutlich, dass eine Abschaffung des Risikostrukturausgleiches verfassungswidrig wäre".
Die Notwendigkeit eines Finanzausgleiches unter den Kassen wird auch daran deutlich, dass ohne diesen die Beitragsspanne zwischen 5 und 25 Prozent klaffen würde. Folge eines Wegfalles des RSA wäre auch eine dramatische Ausweitung der Risikoselektion "gesund". "Da den Versorgerkassen die Finanzierungsbasis wegbräche, wären insbesondere die Schwerstkranken die Leidtragenden", so Fiedler weiter. Für die Höchstleistungsmedizin stünde nicht mehr genügend Geld zur Verfügung.
Anstatt den Finanzausgleich abzuschaffen, gelte es, wie es das Urteil des Verfassungsgerichtes unterstreicht, den RSA mit dem Ziel weiter zu entwickeln, die Effizienz unseres Gesundheitswesens zu erhöhen. Die BARMER bekennt sich nachdrücklich zu einem Wettbewerb im Rahmen einer gegliederten gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Wettbewerb muss sich aber zum Vorteil der Patienten auf Qualität und Wirtschaftlichkeit konzentrieren.
Für Rückfragen: BARMER-Presseabteilung, Susanne Uhrig, Telefon 018 500 99 14 21
Original-Content von: BARMER, übermittelt durch news aktuell