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PwC Deutschland

Neue Regelungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Internet-Geschäfte

Frankfurt am Main (ots)

PricewaterhouseCoopers weist auf Konsequenzen des OECD-Beschlusses
zur Definition der Betriebsstätte hin / Sofortige Gültigkeit für
Unternehmen/ Standort des Servers zukünftig ausschlaggebend
Die Ankündigung der OECD zur Besteuerung von Internet-Seiten und
Servern zwingt nicht nur Internetunternehmen zum Handeln. Ab sofort
müssen sich alle Firmen genau überlegen, wo sie ihre Server
platzieren, ob sie diese selbst betreiben oder die Serverkapazität
nur anmieten. Darauf weist PricewaterhouseCoopers infolge der
jüngsten Ankündigung der OECD zur Besteuerung von Websites und
Internet-Servern vom 9. Januar 2001 hin.
Bereits am 22. Dezember 2000 hatte das OECD Committee on Fiscal
Affairs den lange erwarteten Konsens zur Auslegung des Begriffs der
steuerlichen Betriebsstätte erreicht. Zur Umsetzung dieses
Beschlusses sind in den OECD-Mitgliedsstaaten keine neuen Gesetze
erforderlich, so dass die Regelung für die Internet-Anbieter sofort
gültig ist. Denn die Neuregelungen schlagen sich in einer Änderung
des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen nieder - dieser ist für
die Auslegung der zwischen Deutschland und anderen Ländern
abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wesentlich (Bilaterale
Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen). Der Konsens hat zur
Folge, dass ein Unternehmen, das einen wesentlichen Teil seiner
Geschäftstätigkeit in einem Land über eigene oder von ihm
kontrollierte Server abwickelt, in diesem Land allein aufgrund des
Servers zur Besteuerung herangezogen werden kann. Dabei ist es
unerheblich, ob in diesem Land Personal benötigt wird - ein
vollautomatisch arbeitender Server reicht aus. Rein vorbereitende und
unterstützende Aktivitäten sind dagegen nicht steuerpflichtig. Unklar
ist jedoch noch immer, wo hier die Grenzlinie verläuft.
Neuregelung schafft mehr Transparenz für Unternehmen
"Die OECD hat mit diesem Konsens einen Schritt zu mehr Transparenz
geleistet. Unternehmen können jetzt strategisch besser planen, wo sie
ihre Server ansiedeln", erklärt Stefan Bernütz,
E-Business-Steuerspezialist und Mitglied des europäischen E-Business
Teams von PricewaterhouseCoopers. "Klarheit besteht zum Beispiel
darüber, dass Anbieter von Web-basierten Diensten wie Internet
Service Provider (ISPs), die Dienstleistungen über Server in anderen
Ländern erbringen, in den Ländern steuerpflichtig sind, in denen sich
ihre Server befinden. Wer dagegen nur eine von einem Internet Service
Provider gehostete Website unterhält, wird im Normalfall in diesem
Land nicht steuerpflichtig."
Kriterium für den Standort wird die Höhe der Besteuerung
Für deutsche Internet-Unternehmen bedeutet die Regelung, dass sie
genau prüfen müssen, wie sie ihre Geschäftsaktivitäten strukturieren,
in welchem Land sie gegebenenfalls Server platzieren und welche
Aufgaben diese Server erfüllen. Stefan Bernütz: "Die OECD ist sich
bewusst, dass Unternehmen in Kenntnis dieser Regelung ihre Server in
Ländern aufstellen werden, in denen keine negativen steuerlichen
Konsequenzen zu erwarten sind. Die Entscheidung wird deshalb eher die
Nichtinformierten treffen und diejenigen, die ihre Server zum
Beispiel aus technischen oder aus Sicherheitsgründen nicht verlagern
können."
Für den Herausgeber:
   Die Gruppe PwC Deutsche Revision/PricewaterhouseCoopers ist in
Deutschland mit einem Umsatz von rund 2,4 Milliarden Mark eines der
marktführenden integrierten Dienstleistungsunternehmen im Bereich
Prüfung und Beratung. Rund 10.000 Mitarbeiter arbeiten an über 40
Standorten in Deutschland für nationale und internationale Mandanten
jeder Größe. Die breite Palette der Dienstleistungen umfasst die
Wirtschaftsprüfung, die Unternehmensberatung, die Corporate Finance-
und die Steuerberatung sowie die personalwirtschaftliche Beratung. 
   In der Steuerberatung der PwC Deutsche Revision/
PricewaterhouseCoopers arbeiten deutschlandweit über tausend
Fachkräfte an 24 Standorten. Weltweit sind  25.000 der insgesamt über
160.000 Mitarbeiter von PricewaterhouseCoopers im Geschäftsbereich
Steuern tätig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Stefan Bernütz 
PwC Deutsche Revision / PricewaterhouseCoopers
Steuerberatung
Tel. 030-3496-6396
Fax: 030-3496-6530 
stefan.bernuetz@de.pwcglobal.com
Nicole Susann Bayer
PwC Deutsche Revision / PricewaterhouseCoopers
Marketing & Kommunikation
Tel: 069/9585-1669
Fax: 069/9585-3331 
nicole.susann.bayer@de.pwcglobal.com

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