Viertes Finanzmarktförderungsgesetz: Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus
Frankfurt am Main (ots)
PwC-Praxishandbuch zur Novellierung des Investmentrechts nach dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz liefert Überblick und Kommentar zu neuen Fassungen und geänderten Vorschriften / Wichtige Anliegen der Investmentbranche noch nicht berücksichtigt
Die Kapitalmarktteilnehmer sind gefordert, sich umgehend mit den neuen Regelungen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes auseinander zu setzen. Ziel dieses am ersten Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetzes ist, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland weiter zu stärken und die Funktion des Kapitalmarktes als Motor für Wachstum und Beschäftigung zu fördern.
Das Handbuch Die Novellierung des Investmentrechts 2002 nach dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz von PwC gibt einen Überblick zu den neuen Fassungen und geänderten Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Die PwC-Experten kommentieren alle Änderungen und geben erste Hilfestellungen bei der Anwendung der Gesetze. Um die tägliche Arbeit zusätzlich zu unterstützen, enthält das Buch aktuelle Lesefassungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften und des Auslandsinvestment-Gesetzes. Weitere nützliche Anlagen für den praktischen Umgang mit den neuen Regelungen sind die geänderten Mustervertragsbedingungen für Wertpapier-Sondervermögen sowie ein Überblick über die gesetzlichen Anlagegrenzen für Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen.
Rasantes Wachstum der Investmentgesellschaften
"Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz hat der Gesetzgeber wieder einmal seine Bereitschaft gezeigt, auf Marktentwicklungen flexibel zu reagieren. Seit 1990, als das erste Gesetz dieser Art verabschiedet wurde, haben die Investmentgesellschaften eine rasante Entwicklung erlebt: Das verwaltete Fondsvolumen stieg von 66 Milliarden Euro auf 918 Milliarden Euro. Durch die stetige Verbesserung des rechtlichen Handlungsrahmens bieten sich den Kapitalanlagegesellschaften sukzessive weitere Möglichkeiten, im Interesse der Investoren Anlagechancen wahrzunehmen", erläutert Arno Kempf, Partner bei PwC im Bereich Financial Services.
Anlegerschutz, Sicherheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit
Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz verbessert den Anlegerschutz, indem es die Marktintegrität und -transparenz erhöht. Zudem erweitert und flexibilisiert es die Handlungsmöglichkeiten der Marktteilnehmer. Das Gesetz schließt Lücken im Abwehrsystem gegen Geldwäsche und erleichtert das Aufspüren von Geldern, die der Finanzierung terroristischer Vereinigungen dienen. Mit den Änderungen im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften und im Auslandsinvestment-Gesetz werden die zulässigen Nebentätigkeiten von Kapitalanlagegesellschaften erweitert, unterschiedliche Anteilklassen eingeführt und Anlagemöglichkeiten für Wertpapier- und insbesondere Grundstücks-Sondervermögen ausgebaut.
Wichtige Anliegen der Investmentbranche noch nicht berücksichtigt
Wichtige Anliegen der Investmentbranche finden noch keine Berücksichtigung. So wurde zum Beispiel das bestehende Anlagegrenzkonzept nicht weiterentwickelt und der zulässige Investitionsgrad von Sondervermögen - im dritten Finanzmarktförderungsgesetz auf 100 Prozent des Fondsvermögens begrenzt - nicht erhöht. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Verschmelzung von Fonds ist wieder gestrichen worden.
"Angesichts des noch bestehenden Regelungsbedarfs im Investmentrecht kann das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz nur als Zwischenschritt zu umfassenderen Änderungen gewertet werden. Aktueller Handlungsbedarf besteht unter anderem hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit bzw. des Umgangs mit sogenannten strukturierten Produkten, so das Urteil von Arno Kempf.
Geänderte OGAW-Richtlinie
In einem Fünften Finanzmarktförderungsgesetz könnten insbesondere die EU-Änderungsrichtlinien für Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW) - auch Management- und Produktrichtlinie genannt - umgesetzt werden. Diese sind am 13. Februar 2002 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Richtlinien innerhalb von 18 Monaten (bis 13. August 2003) in nationales Recht umsetzen und ab dem 13. Februar 2004 anwenden. Ob, wie angekündigt, innerhalb dieser kurzen Frist auch eine völlig Neukonzipierung des Investmentrechts gelingt, bleibt abzuwarten, meint Arno Kempf.
Für die Redaktion:
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Arno Kempf PricewaterhouseCoopers Financial Services Tel.: 069 / 9585 - 2367 E-Mail: arno.kempf@de.pwcglobal.com
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