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PwC Deutschland

Viertes Finanzmarktförderungsgesetz: Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus

Frankfurt am Main (ots)

PwC-Praxishandbuch zur Novellierung des Investmentrechts nach dem
Vierten Finanzmarktförderungsgesetz liefert Überblick und Kommentar
zu neuen Fassungen und geänderten Vorschriften / Wichtige Anliegen
der Investmentbranche noch nicht berücksichtigt
Die Kapitalmarktteilnehmer sind gefordert, sich umgehend mit den
neuen Regelungen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes
auseinander zu setzen. Ziel dieses am ersten Juli 2002 in Kraft
getretenen Gesetzes ist, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
Deutschland weiter zu stärken und die Funktion des Kapitalmarktes als
Motor für Wachstum und Beschäftigung zu fördern.
Das Handbuch Die Novellierung des Investmentrechts 2002 nach dem
Vierten Finanzmarktförderungsgesetz von PwC gibt einen Überblick zu
den neuen Fassungen und geänderten Vorschriften des Gesetzes über
Kapitalanlagegesellschaften. Die PwC-Experten kommentieren alle
Änderungen und geben erste Hilfestellungen bei der Anwendung der
Gesetze. Um die tägliche Arbeit zusätzlich zu unterstützen, enthält
das Buch aktuelle Lesefassungen des Gesetzes über
Kapitalanlagegesellschaften und des Auslandsinvestment-Gesetzes.
Weitere nützliche Anlagen für den praktischen Umgang mit den neuen
Regelungen sind die geänderten Mustervertragsbedingungen für
Wertpapier-Sondervermögen sowie ein Überblick über die gesetzlichen
Anlagegrenzen für Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen.
Rasantes Wachstum der Investmentgesellschaften
"Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz hat der Gesetzgeber
wieder einmal seine Bereitschaft gezeigt, auf Marktentwicklungen
flexibel zu reagieren. Seit 1990, als das erste Gesetz dieser Art
verabschiedet wurde, haben die Investmentgesellschaften eine rasante
Entwicklung erlebt: Das verwaltete Fondsvolumen stieg von 66
Milliarden Euro auf 918 Milliarden Euro. Durch die stetige
Verbesserung des rechtlichen Handlungsrahmens bieten sich den
Kapitalanlagegesellschaften sukzessive weitere Möglichkeiten, im
Interesse der Investoren Anlagechancen wahrzunehmen", erläutert Arno
Kempf, Partner bei PwC im Bereich Financial Services.
Anlegerschutz, Sicherheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit
Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz verbessert den
Anlegerschutz, indem es die Marktintegrität und -transparenz erhöht.
Zudem erweitert und flexibilisiert es die Handlungsmöglichkeiten der
Marktteilnehmer. Das Gesetz schließt Lücken im Abwehrsystem gegen
Geldwäsche und erleichtert das Aufspüren von Geldern, die der
Finanzierung terroristischer Vereinigungen dienen. Mit den Änderungen
im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften und im
Auslandsinvestment-Gesetz werden die zulässigen Nebentätigkeiten von
Kapitalanlagegesellschaften erweitert, unterschiedliche Anteilklassen
eingeführt und Anlagemöglichkeiten für Wertpapier- und insbesondere
Grundstücks-Sondervermögen ausgebaut.
Wichtige Anliegen der Investmentbranche noch nicht berücksichtigt
Wichtige Anliegen der Investmentbranche finden noch keine
Berücksichtigung. So wurde zum Beispiel das bestehende
Anlagegrenzkonzept nicht weiterentwickelt und der zulässige
Investitionsgrad von Sondervermögen - im dritten
Finanzmarktförderungsgesetz auf 100 Prozent des Fondsvermögens
begrenzt - nicht erhöht. Die im Regierungsentwurf vorgesehene
Verschmelzung von Fonds ist wieder gestrichen worden.
"Angesichts des noch bestehenden Regelungsbedarfs im
Investmentrecht kann das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz nur als
Zwischenschritt zu umfassenderen Änderungen gewertet werden.
Aktueller Handlungsbedarf besteht unter anderem hinsichtlich der
Frage der Zulässigkeit bzw. des Umgangs mit sogenannten
strukturierten Produkten, so das Urteil von Arno Kempf.
Geänderte OGAW-Richtlinie
In einem Fünften Finanzmarktförderungsgesetz könnten insbesondere
die EU-Änderungsrichtlinien für Organismen für gemeinsame Anlage in
Wertpapieren (OGAW) - auch Management- und Produktrichtlinie genannt
- umgesetzt werden. Diese sind am 13. Februar 2002 in Kraft getreten.
Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Richtlinien innerhalb von 18
Monaten (bis 13. August 2003) in nationales Recht umsetzen und ab dem
13. Februar 2004 anwenden. Ob, wie angekündigt, innerhalb dieser
kurzen Frist auch eine völlig Neukonzipierung des Investmentrechts
gelingt, bleibt abzuwarten, meint Arno Kempf.
Für die Redaktion:
PwC ist in Deutschland mit einem Umsatz von rund 1,4 Milliarden
Euro eines der marktführenden integrierten Dienstleistungsunternehmen
im Bereich Beratung und Prüfung. Rund 11.000 Mitarbeiter arbeiten an
39 Standorten in Deutschland für nationale und internationale
Mandanten jeder Größe. Die breite Palette der Dienstleistungen
umfasst die Wirtschaftsprüfung, die Steuerberatung, die Unternehmens-
und Corporate Finance- sowie die Human Resource-Beratung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Arno Kempf
PricewaterhouseCoopers 
Financial Services
Tel.: 069 / 9585 - 2367
E-Mail:  arno.kempf@de.pwcglobal.com
Ein kostenloses Rezensionsexemplar des Buches ist erhältlich bei: 
Nicole Susann Roschker
PricewaterhouseCoopers
Konzernkommunikation / Presse
Tel.: 069 / 95 85 - 1669
Fax: 069 / 95 85 - 3331
E-Mail:  nicole.susann.roschker@de.pwcglobal.com

Original-Content von: PwC Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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