Förderung von neutralen und unabhängigen Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung
Spitzenverbände haben Förderentscheidung getroffen
Bonn (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
An der Förderung von unabhängigen Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung durch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen werden 31 Einrichtungen teilnehmen. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung der Spitzenverbände vom 28.02.2001 auf Grundlage des Vorschlages einer unabhängigen Jury. Gefördert werden u.a. Projekte aus Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, von Verbraucherzentralen, Sozialverbänden, Selbsthilfeorganisationen sowie Universitäten.
Die Spitzenverbände haben mit der Auswahl der Projekte sichergestellt, dass die gesetzlich festgelegten Fördermittel von jährlich 10 Mio. DM effektiv und qualitätsgesichert eingesetzt werden. Mit der Entscheidung, möglichst pluralistische Strukturen im Rahmen des Paragraph 65 b SGB V zu fördern, soll erreicht werden, dass breite Bevölkerungskreise angesprochen, die unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in Flächenländern und Ballungszentren sowie der besondere Beratungsbedarf bei schwerwiegenden Erkrankungen berücksichtigt werden. Die Spitzenverbände erwarten von dieser ersten Förderphase außerdem Erkenntnisse darüber, welcher Patientenberatungs- und Informationsbedarf in der Bevölkerung vorhanden ist und welche Beratungsformen bzw. -strukturen diesen Bedarf am besten decken können. Hierzu ist eine wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte vorgesehen. Der Jury soll nach der Hälfte der Modellförderung ein Zwischenbericht vorgelegt werden.
Gesetzliche Grundlage des Modellvorhabens ist der mit der Gesundheitsreform 2000 neu eingeführte Raragraph 65 b SGB V. Danach haben die Spitzenverbände der Krankenkassen den Auftrag, einheitlich und gemeinsam unabhängige Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung, die sich die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung von Versicherten und Patienten zum Ziel gesetzt haben, zu fördern. An dem Ausschreibungsverfahren hatten sich 291 Projekte mit einem jährlichen Fördervolumen von insgesamt 93 Mio. DM beworben. Daraus haben die Mitglieder der Jury, Monika Knoche, Bündnis 90/Die Grünen, Ulf Fink, CDU, Prof. Rolf Rosenbrock, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und Prof. Jürgen Frhr. von Troschke, Abteilung für medizinische Soziologie Universität Freiburg, diese Einrichtungen zur Förderung vorgeschlagen.
Diese Pressemitteilung sowie eine Liste der ausgewählten Einrichtungen finden Sie im Internet unter www.g-k-v.com.
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