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AOK-Bundesverband

Gemeinsame Presseerklärung
Etappensieg für mehr Qualität in der häuslichen Krankenpflege; Sozialgericht Köln weist Klage der Pflegeverbände ab

Bonn (ots)

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen /
AOK-Bundesverband, Bonn / Bundesverband der Betriebskrankenkassen,
Essen / Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach /
See-Krankenkasse, Hamburg / Bundesverband der landwirtschaftlichen
Krankenkassen, Kassel / Bundesknappschaft, Bochum / Verband der
Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg / AEV -
Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Als einen wichtigen Etappensieg zur Verbesserung der Qualität der
häuslichen Krankenpflege begrüßen die Spitzenverbände der
gesetzlichen Krankenkassen eine Entscheidung des Sozialgerichts Köln.
Mit einer Klage gegen die Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege
wollten Pflegeverbände und Leistungsanbieter auf juristischem Wege
die bundeseinheitliche verbindliche Festlegung der verordnungsfähigen
Maßnahmen häuslicher Krankenpflege verhindern. Das Sozialgericht hat
nun in erster Instanz diese Klage abgewiesen.
Im Jahre 2000 hatte der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen
Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege beschlossen, die vom
Bundesministerium für Gesundheit genehmigt wurden. Darin wurden
erstmals bundeseinheitlich die pflegerischen Maßnahmen aufgeführt,
die der behandelnde Arzt als häusliche Krankenpflege verordnen kann,
um die Betreuung der Kranken in ihrer häuslichen Umgebung zu
gewährleisten. Damit wurde der Leistungsanspruch der Versicherten an
modernen medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen orientiert. Zugleich
wurde die Grundlage für eine qualitätsgesicherte, wirtschaftliche und
ausreichende Versorgung der Versicherten geschaffen.
Der Gesetzgeber hatte mit dem sogenannten "Partnerschaftsmodell"
Ärzte, Krankenkassen und Pflegedienste verpflichtet, den Bereich der
Häuslichen Krankenpflege durch Richtlinien zur Verordnung Häuslicher
Krankenpflege und durch Rahmenempfehlungen zur Leistungserbringung
durch die Pflegedienste zu regeln. Die Spitzenverbände der
Krankenkassen sehen in der Entscheidung des Kölner Sozialgerichts
einen wichtigen Beitrag zu ihren Bemühungen, die häusliche
Krankenpflege auf eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Basis
zu stellen und damit die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn, 09.04.2002
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) Fax: (02 28) 8 43 -
5 07 u. 3 22, e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn, 09.04.2002
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) Fax: (02 28) 8 43 -
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Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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