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AOK-Bundesverband

Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung: Gemeinsame Selbstverwaltung macht ersten entscheidenden Schritt zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des GemBA

Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
   (GKV)
   der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
   der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und
   der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
   (Träger des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Zahnärzten, 
   Krankenhäusern und Krankenkassen)
Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung:
Gemeinsame Selbstverwaltung macht ersten entscheidenden Schritt
   zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des GemBA
Die Träger des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten,
Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen (GemBA) haben sich auf
die personelle Besetzung des GemBA geeinigt. Demnach soll Dr. Rainer
Hess unparteiischer Vorsitzender des GemBA werden. Als weitere
unparteiische Mitglieder sollen Dr. Erhard Effer und Prof. Dr. med.
Norbert Schmacke in das ehrenamtliche Gremium berufen werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ersetzt nach den neuen Regelungen
des GMG ab dem 1. Januar 2004 die bisherigen Normsetzungsgremien der
gemeinsamen Selbstverwaltung. Ihm obliegt insbesondere die
Konkretisierung des Leistungsangebotes der GKV und die Vorgabe von
Anforderungen an die Qualitätssicherung.
Um die Arbeitsfähigkeit, dieses für die Weiterentwicklung der
medizinischen Versorgung in Deutschland wichtigsten Gremiums
sicherzustellen, haben sich die Träger darauf verständigt, dem GemBA
in seiner konstituierenden Sitzung am 13. Januar 2004 vorzuschlagen,
Stellvertreter für die Unparteiischen zu benennen.
Der Vorsitzende Dr. Rainer Hess wird daher zwei stellvertretende
Vorsitzende haben, den Krankenhausarzt Professor Michael-Jürgen
Polonius, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen, und
Prof. Dr. jur. Herbert Genzel, Vorsitzender des bisherigen
Bundesausschusses Zahnärzte und Krankenkassen. Als Stellvertreter von
Dr. Erhard Effer (ehemals Dezernent der Vertragsabteilung KBV) steht
bereits Prof. Vlado Bicanski (Steuer und Rechtsexperte, Universität
Münster) fest, als Stellvertreter von Prof. Dr. med. Norbert Schmacke
(Universität Bremen) wurden Dr. Erich Standfest (ehemaliger Leiter
der Abteilung Sozialpolitik des DGB) und Erich Schupeta (noch bis
Ende 2003 Vorstand der DAK) benannt. Die DKG wird den unparteiischen
Beisitzer und Vertreter bis Ende November 2003 bekannt geben.
Der GemBA ist durch das GMG ab dem 01.01.2004 errichtet, einer
gesonderten Gründungsvereinbarung bedarf es nicht. Die Spitzen der
Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Krankenkassen haben laut
Gesetz die Besetzung vorzunehmen, erfolgt bei der Besetzung keine
Einigung, entscheidet das BMG.
Übersicht über Aufgaben und Zusammensetzung des GemBA
GemBA - Allgemeines Plenum 
   Verfahrens- und Geschäftsordnung sowie Angelegenheiten des    
   Ausschusses 9 GKV-Vertreter, 4 DKG, 1 KZBV, 3 Neutrale
GemBA - Koordinierungsaufgaben
   Richtlinien nach § 116b Abs. 4 (ambulante Behandlung im  
   Krankenhaus), Entscheidungen nach § 137b (Förderung    
   Qualitätssicherung in der Medizin), Empfehlungen nach 
   § 137f (Disease-Management-Programme), bisher vom
   Koordinierungsausschuss wahrgenommen) 9 GKV-Vertreter, 4 DKG, 
   5 KBV, 3 Neutrale
GemBA - Ambulante Versorgung
   Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 (bisher Bundesausschusses  
   Ärzte und Krankenkassen) 9 GKV-Vertreter, 9 KBV, 3 Neutrale
GemBA - Zahnmedizinische Versorgung
   Richtlinien nach § 56 Abs. 1, nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, nach 
   § 136 Abs. 2 Satz 3 sowie nach § 136b (bisher Bundesausschuss  
   Zahnärzte und Krankenkassen) 9 GKV-Vertreter, 9 KZBV, 
   3 Unparteiische
GemBA - Stationäre Versorgung
   Richtlinien nach § 137c (bisher Ausschuss Krankenhaus)
   9 GKV-Vertreter, 9 DKG, 3  Neutrale
GemBA - Psychotherapeutische Versorgung
   Voraussichtlich ebenfalls 9 GKV-Vertreter, 9 KBV und 3 Neutrale
Patientenvertreter im GemBA:
Hinzu kommen jeweils neun Patientenvertreter, Voraussetzung für
deren Bennennung ist eine Rechtsverordnung, die das des BMGS
vorbereitet.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.

Pressekontakt:

Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn

Telefon: 0228-843 303 (Rainer Eikel, Presse)
Telefax: 0228-843 507
email: rainer.eikel@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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