Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
Kassen besorgt wegen höherer Belastung der Patienten
Bonn (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
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Kassen besorgt wegen höherer Belastungen der Patienten
Weniger Transparenz bei der Abrechnung von Zahnersatz-Leistungen Entscheidung des Bundesschiedsamtes gefährdet Patientenschutz
Gegen die Stimmen der Krankenkassenvertreter hat das Bundesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung jetzt Einzelheiten der Beantragung und Abrechnung von Zahnersatz geregelt. Die Kassen befürchten, dass diese Regelungen deutliche Nachteile für die Patienten haben. So sei künftig eine Beratung bei der Beantragung von Zahnersatz nur noch in Einzelfällen möglich und eine routinemäßige Überprüfung der Abrechnungen sei nicht mehr gewährleistet. Diese Überprüfungen hätten Patienten besser vor finanzieller Überforderung schützen können. Die Kassen fordern deshalb, diese für die Patienten nachteilige Entwicklung durch eine Klarstellung und Korrektur der geltenden gesetzlichen Regelungen wieder zu beheben.
Außerdem sehen die Kassen mit großer Sorge, dass erste Vergleiche der Zuzahlungsbelastung der Patienten vor und nach der Einführung des Festzuschusssystems eine deutlich erkennbare zusätzliche Belastung der Patienten signalisieren, obwohl die Kassen in den Verhandlungen mit der KZBV alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätten, um derartige Entwicklungen zu vermeiden. Hier seien nun weitere genaue Erhebungen notwendig. Es müsse verhindert werden, dass sich die Zahngesundheit in Deutschland verschlechtere, wenn immer mehr Patienten wegen hoher Zuzahlungsforderungen der Zahnärzte auf notwendige, medizinisch anerkannte Zahnersatzversorgung verzichten.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen erhalten nach dem Beschluss des Bundesschiedsamtes keine Detailinformationen von den Vertragszahnärzten über die tatsächlich mit den Versicherten abgerechneten Leistungen. Damit entfällt die Möglichkeit einer Korrektur fehlerhafter Zahnarzt-Rechnungen an die Versicherten. Die Spitzenverbände monierten weiter, dass gesetzlich Krankenversicherte durch die aktuellen Beschlüsse des Bundesschiedsamtes künftig keinen Anspruch mehr haben, im neu festgesetzten Heil- und Kostenplan auch den Steigerungsfaktor z. B. 2,3facher Satz oder 3,5facher Satz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ) genannt zu bekommen, wenn sie privat abzurechnende Zusatzleistungen vereinbaren. Der geplante Steigerungsfaktor kann nur aus den geschätzten Kosten der geplanten Einzelleistungen herausgerechnet werden.
Neben den starken finanziellen Mehrbelastungen durch höhere Eigenanteile befürchten die Kassen auch durch den Wegfall der Schutzmöglichkeiten für die Patienten eine Verschlechterung der Zahngesundheit in Deutschland.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.info.
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