BMG genehmigt Umzug des AOK-BV nach Berlin
Bonn (ots)
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 10. Januar 2006 der Satzungsänderung des AOK-Bundesverbandes zur Dienstsitzverlegung von Bonn nach Berlin zugestimmt. Die Genehmigung erfolgte nach gründlicher Prüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit der Sitzverlegung durch das Ministerium. Damit kann jetzt der Mietvertrag für den Sitz des AOK-Bundesverbandes in Berlin in Kraft gesetzt werden und der Vermieter kann mit den notwendigen Arbeiten am Gebäude in der Rosenthaler Straße/Sophienstraße in der Nähe der S-Bahnhaltestelle Hackescher Markt in Berlin-Mitte beginnen. Hier mietet der AOK-Bundesverband rund 15.000 Quadratmeter Bürofläche zum Preis von 14,22 Euro/m2 zzgl. MwSt. Das Gebäude wird bis Frühjahr 2008 bezugsfertig sein, so dass der AOK-BV ab dem 2. Halbjahr 2008 in Berlin arbeiten wird. Nach Durchführung eines EU-weiten Wettbewerbs hatte der Anbieter ArcOp für die Mietimmobilie Rosenthaler Straße/Sophienstraße das beste Preis-Leistungsverhältnis geboten.
Derzeit arbeiten beim AOK-Bundesverband in Bonn 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 60 Beschäftigte von Tochterfirmen. Alle Arbeitsplätze werden nach Berlin verlegt, es wird keine umzugsbedingten Kündigungen geben. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bietet der AOK-Bundesverband die Weiterbeschäftigung in Berlin an.
Mit dem Personalrat hat der AOK-Bundesverband bereits 2004 eine Umzugsvereinbarung getroffen, die sich an den Regelungen des Umzugstarifvertrages des Bundes orientiert. Die entsprechenden Regelungen werden den Mitarbeitern jetzt nach Genehmigung der Satzungsänderung vom Arbeitgeber in der Form einer persönlichen Zusage rechtsverbindlich zugesichert.
Wichtige Punkte sind hier ein Vermittlungsservice in Arbeitsplätze im Bonner Raum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die nach verbindlich vereinbarten Kriterien mit dem Umzug eine soziale Härte verbunden wäre, sowie ein Umzugsservice für die Beschäftigten mit Hilfen bei der Wohnungs- und Haussuche sowie in familiären Angelegenheiten.
Auch diese Punkte entsprechen den Regelungen des Umzugstarifvertrages des Bundes und damit auch im Bereich der Sozialleistungen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Die Wirtschaftlichkeit des Umzuges wird insbesondere bestimmt von künftig wegfallenden erheblichen Reisekosten und dem Verkauf der Gebäude des AOK-Bundesverbandes in der Kortrijker Straße 1 in Bonn.
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