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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

VDZ: Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender begrenzen
Strikte Bindung an Rundfunkauftrag erforderlich

Berlin (ots)

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
fordert eine spürbare Begrenzung der Online-Angebote
öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten. Die Internetdienste von ARD
und ZDF, so erklärte der Verband heute in Berlin, stünden vielfach im
Wettbewerb mit Angeboten von Zeitschriftenverlagen. Während sich die
Zeitschriften-Angebote aus Werbung und Vertriebserlösen finanzieren
müssten, würden die Online-Angebote der Sendeanstalten aus
Gebührengeldern finanziert. Dies führe in Teilmärkten zu spürbaren
Wettbewerbsverzerrungen.
Vor der am Montag stattfindenden Konferenz der Ministerpräsidenten
forderte der VDZ die Bundesländer daher auf, bei der geplanten
Novelle des Rundfunkstaatsvertrages darauf zu achten, dass die
Online-Aktivitäten von ARD und ZDF deutlich eingegrenzt würden. "Wir
fordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur Online-Dienste
mit programmbezogenem Inhalt anbieten darf, sofern diese zur
Erfüllung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch
erforderlich sind", sagte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.
In diesem Zusammenhang kritisierte der VDZ, dass öffentlich-
rechtliche Sendeanstalten immer wieder das Verbot von Werbung in den
von ihnen betriebenen Online-Diensten zu umgehen versuchen. Es stelle
sich die Frage, was z.B. Kontaktbörsen oder E-Commerce-Angebote mit
Hyperlink zu den Web-Angeboten des Produktanbieters noch mit dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag zu tun hätten, so der Verband.

Pressekontakt:

Veronika Nickel,
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger,
Haus der Presse,
Markgrafenstr. 15,
10969 Berlin,
Telefon / Fax: (030) 72 62 98-160 / -161,
e-Mail: v.nickel@vdz.de,
www.vdz.de

Original-Content von: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, übermittelt durch news aktuell

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