Ärztetag beendet: Tageszusammenfassung
Verbot der
Präimplantationsdiagnostik gefordert
Rostock (ots)
Für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) hat sich der 105. Deutsche Ärztetag in Rostock ausgesprochen. Die Bundesärztekammer soll sich im Rahmen anstehender gesetzlicher Regelungen für ein solches Verbot einsetzen. So verständlich und beachtenswert der Wunsch von Eltern mit genetischen Vorbelastung auf ein gesundes Kind sei, könne aber die PID nicht als gesellschaftlich akzeptiertes Verfahren zur Lösung des Problems angesehen werden. Der Hauptzweck dieser genetischen Diagnostik vor Einpflanzung des Embryos in die Gebärmutter sei ausschließlich die Selektion. "Das Verfahren ist immer mit der Tötung embryonalen menschlichen Lebens, nämlich dem, was nicht als gesund oder als wünschenswert definiert ist, verbunden", heißt es in dem Beschluss des Ärztetages. Inzwischen sind weltweit mehrere Fälle bekannt, bei denen durch künstliche Befruchtung und anschließende PID Schwangerschaften herbeigeführt wurden, um kranke Geschwisterkinder zu heilen. "Diese Beispiele zeigen, dass die Einwände der PID-Kritiker, nämlich grundlegender Wertewandel und Paradigmenwechsel in der Reproduktionsmedizin mit schwerwiegenden gesellschaftlichen Auswirkungen, berechtig sind", erklärte das Ärzteparlament.
Ärztetag gegen den gewaltsamen Einsatz von Brechmitteln
Nach dem Tod eines 19-jährigen verdächtigen Drogendealers in Hamburg hat der 105. Deutsche Ärztetag in Rostock entschieden die gewaltsame Verabreichung von Brechmitteln kritisiert. Die gewaltsame Vergabe solcher Mittel über eine Magensonde stelle ein nicht unerhebliches Risiko dar. "Beweissicherungsmaßnahmen sind staatliche Maßnahmen, zu deren Teilnahme Ärzte nicht gezwungen werden können. Ärzte beteiligen sich nicht an Maßnahmen der Gewaltanwendung", erklärten die Delegierten. Die deutsche Ärzteschaft unterstütze die staatliche Verfolgungsbehörden bei zulässigen körperlichen Untersuchungen, wenn sie für das Verfahren von Bedeutung sei. Eingriffe seien aber nur ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein gesundheitlicher Nachteil zu befürchten sei.
Ärzte fordern Stopp aller Kampfhandlungen zwischen Israel und Palästina
Auf dem 105. Deutschen Ärztetag haben die Delegierten eine Beendigung der Kampfhandlungen zwischen Israel und Palästina gefordert. Weder terroristische Selbstmordanschläge noch die militärische Eskalation der anderen Seite könne dauerhaften Frieden für die Region bringen. Aus ärztlicher Sicht könne nicht hingenommen werden, dass Ärzte und Sanitäter in ihrer Arbeit behindert, beschossen oder gar getötet werden. Die Gesundheitsversorgung weiter Teile der palästinensischen Bevölkerung dürfe nicht unterbrochen werden. Der Ärztetag regte an, nach Einstellung der Kampfhandlungen den Aufbau einer gemeinsamen Gesundheitsversorgung zu fördern. Von der Bundesregierung forderten die Delegierten zudem einen massiven Ausbau der Hilfen für effektive Gesundheitssysteme der so genannten Dritten Welt als Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt und Ungerechtigkeit.
Genitalverstümmelungen auf das Schärfste verurteilt
Auf das Schärfste haben die Delegierten des 105. Deutschen Ärztetages in Rostock die genitale Verstümmelung von Mädchen verurteilt. Dieses Delikt wird in Deutschland strafrechtlich als Körperverletzung verfolgt. Um die betroffene Patientinnen angemessene behandeln zu können, sind Diagnose- und Therapieschlüssel notwendig, um die ärztliche Leistungen wahrheitsgemäß zu dokumentieren und zu honorieren.
Einrichtung eines Spendenkontos für Zwangsarbeiter
Zwangsarbeit hat es in der NS-Zeit auch in der Medizin und im Gesundheitswesen gegeben. Deshalb der 105. Deutsche Ärztetag in Rostock beschlossen, ein Spendenkonto einzurichten, dessen Eingänge als Beteiligung am Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter dienen soll. Sowohl im Bereich öffentlicher als auch kirchlicher Krankenhäuser wurden Zwangsarbeiter eingesetzt. Vor diesem Hintergrund solle den Betroffene wenigstens eine finanzielle Entschädigung ermöglicht werden. Vorgeschlagen wurde ein Betrag von 50 000 Euro.
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Der 105. Deutsche Ärztetag hat die Arbeitgeber von Bund, Ländern und Gemeinden aufgefordert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2000 zur Arbeitszeit bei den laufenden Tarifverhandlungen zu berücksichtigen. Das Urteil habe die gesamte Anwesenheit eines Arztes während eines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus eindeutig als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit definiert. Das Urteil sei eine Chance, die Auswüchse bei den überlangen Arbeitszeiten zu beenden, den Wert ärztlicher Arbeit neu zu bewerten und gegen die Ausbeutung der Ärzte in den Krankenhäusern vorzugehen. Mit den notwendigen Veränderungen des Tarifrechts forderten deshalb die Delegierten, jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Finanzierung dieser zusätzlichen Personalkosten zu schaffen. Deshalb müssten bei der Kalkulation der Fallpauschalen im Krankenhaus diese notwendigen Personalkosten berücksichtigt werden.
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