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Palfinger Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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PALFINGER AG
                              Salzburg, FN 33393 h

                                    Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

               außerordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG

am Donnerstag, dem 03. November 2011, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter,
5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.


 1. Beschlussfassung über die Ermächtigung  des  Vorstands  zum  Erwerb  eigener
    Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG sowohl über die  Börse
    als auch außerbörslich im Ausmaß von bis  zu  10 %  des  Grundkapitals,  bei
    gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b  AktG  für  die
    Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art  der  Veräußerung
    als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot  zu  beschließen  sowie
    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt 4. Grundkapital.

 2. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten  Kapitals,  auch
    mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit
    zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen [Genehmigtes  Kapital  2011]
    sowie  Beschlussfassung  über  die  Änderung  der  Satzung   in   Punkt   4.
    Grundkapital.



UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab  13.  Oktober  2011  zur  Einsicht  der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 5020 Salzburg, F.-W.-
Scherer-Straße 24, Abteilung Corporate Communications, Hannes Roither, auf:



 • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1-2,
 • Bericht des Vorstands zu TOP 1  über  die  Ermächtigung  des  Vorstands  zum
   Erwerb eigener Aktien (§ 65 1b iVm § 153 Abs 4 AktG),
 • Bericht des Vorstands zu TOP 2 über  die  Ermächtigung  des  Vorstands  neue
   Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugeben (§ 170 Abs 2 iVm  §  153
   Abs 4 AktG).

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und  kostenlos  eine  Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.

Diese  Unterlagen  sowie  der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  und  das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind  spätestens  ab
13. Oktober 2011 außerdem im Internet www.palfinger.com  zugänglich  und  werden
auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und  die  seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser  Aktien  sind,  können
schriftlich verlangen, dass  zusätzliche  Punkte  auf  die  Tagesordnung  dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn  dieses  Verlangen  in
Schriftform spätestens am 15. Oktober 2011 der  Gesellschaft  ausschließlich  an
der  Adresse  5020  Salzburg,  F.-W.-Scherer-Straße  24,   Abteilung   Corporate
Communications, Hannes Roither, zugeht. Jedem so beantragten  Tagesordnungspunkt
muss  ein  Beschlussvorschlag  samt  Begründung  beiliegen.  Zum  Nachweis   der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer
Depotbestätigung  gemäß  § 10a  AktG,  in   der   bestätigt   wird,   dass   die
antragstellenden Aktionäre  seit  mindestens  drei  Monaten  vor  Antragstellung
Inhaber der Aktien sind, die zum Zeitpunkt  der  Vorlage  bei  der  Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich  der  übrigen  Anforderungen
an die Depotbestätigung wird  auf  die  Ausführungen  zur  Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des  Grundkapitals  erreichen,  können  zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge  zur  Beschlussfassung  samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung  und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder  des  Aufsichtsrats  auf  der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses  Verlangen
in Textform spätestens  am  21.  Oktober  2011  der  Gesellschaft  entweder  per
Telefax an +43 662 46 84 - 2280 oder an 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße  24,
Abteilung  Corporate   Communications,   Hannes   Roither,   oder   per   E-Mail
 
h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen  in  Textform,  beispielsweise  als
PDF,  dem   E-Mail   anzuschließen   ist,   zugeht.   Für   den   Nachweis   der
Aktionärseigenschaft   zur   Ausübung   dieses   Aktionärsrechts   genügt    bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer  Depotbestätigung  gemäß  § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als  sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an  die  Depotbestätigung

wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  Auskunft   über

Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der  Aktionäre  nach  den  §§ 109,
110 und  118  AktG  sind  ab  sofort  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft
www.palfinger.com zugänglich.



Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversamm-lung


Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur  Ausübung  des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem  Anteilsbesitz  am  Ende  des  24.
Oktober 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  nur  berechtigt,  wer  an  diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den  Nachweis  des  Anteilsbesitzes
am  Nachweisstichtag  eine  Depotbestätigung   gemäß   § 10a   AktG,   die   der
Gesellschaft spätestens am 28.  Oktober  2011  ausschließlich  unter  einer  der
nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post    PALFINGER AG

      Corporate Communications
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5020 Salzburg


Per SWIFT   GIBAATWGGMS
      zu verwenden ist Message Type MT598
      unbedingt ISIN AT0000758305 angeben

Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78

Per E-Mail   anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
      Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
      dem E-Mail anzuschließen ist


Depotbestätigung gem. § 10a AktG


Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz  in  einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

 • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift  oder  ein  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
 • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss  sich  auf  den  oben
genannten Nachweisstichtag 24. Oktober 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird  in  deutscher  Sprache  oder  in  englischer  Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden  durch  eine  Anmeldung  zur  Hauptversammlung  bzw.  durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;  Aktionäre  können  deshalb
über  ihre  Aktien  auch  nach  erfolgter  Anmeldung  bzw.  Übermittlung   einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt  ist,  hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der  im  Namen  des  Aktionärs  an  der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der  Aktionär  hat,  den  er
vertritt.

Die Vollmacht  muss  einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen  oder  einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden,  wobei  auch  mehrere  Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an  einer  der  nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post    PALFINGER AG

      Corporate Communications
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5020 Salzburg


Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78

Per E-Mail   anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
      Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich  bei Registrierung zur Hauptversammlung
      am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird  auf
Verlangen zugesandt  und  ist  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft  unter
www.palfinger.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der  Hauptversammlung  bei  der  Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens  am  02.  November  2011
bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten  sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem  depotführenden  Kreditinstitut  Vollmacht  erteilt,  so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur  Depotbestätigung  die  Erklärung  abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die  Übermittlung  dieser  Erklärung  gilt
§ 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom  Interessenverband
für   Anleger,   IVA,   1130   Wien,   Feldmühlgasse   22,   als    unabhängiger
Stimmrechtsvertreter  für  die  weisungsgebundene  Stimmrechtsausübung  in   der
Hauptversammlung  zur  Verfügung;  hiefür  ist   auf   der   Internetseite   der
Gesellschaft   unterwww.palfinger.comein   spezielles   Vollmachtsformular
abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten  Kontaktaufnahme
mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA  unter  Tel.  +43  1  8763343-0,  Fax  +43  1
8763343-49 oder E-Mail  michael.knap@iva.or.at.


GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE


Im Zeitpunkt der Einberufung  der  Hauptversammlung  ist  das  Grundkapital  der
Gesellschaft eingeteilt in  35.730.000  Stückaktien.  Jede  Aktie  gewährt  eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der  Hauptversammlung
328.000 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.  Die  Gesamtzahl  der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt  im  Zeitpunkt  der  Einberufung
der Hauptversammlung 35.402.000.

Um den reibungslosen Ablauf bei der  Eingangskontrolle  zu  ermöglichen,  werden
die  Aktionäre  gebeten,  sich  rechtzeitig  vor  Beginn  der   Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.

Salzburg, im Oktober 2011

                                  Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Hannes Roither, PALFINGER AG
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 662 46 84-2260
mailto:h.roither@palfinger.com
www.palfinger.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Palfinger AG
             F.-W.-Schererstraße 24
             A-5020 Salzburg
Telefon:     0662/4684 2261
FAX:         0662/4684 2280
Email:        c.rendl@palfinger.com
WWW:      www.palfinger.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000758305
Indizes:     ATX Prime, Prime Market
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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