Ors0993: Gartenteiche: gut geplant, gut gesichert
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Hamburg (ors) -
Gartenteiche und Feuchtbiotope sind die Glanzstücke in vielen privaten Gärten. Doch die Freude an naturbewusster Gartengestaltung kann schnell umschlagen, denn für kleine Kinder können selbst flache Teiche zu einer tödlichen Gefahr werden. Denn kleine Kinder kippen leicht vornüber, wenn sie sich neugierig über die Wasserfläche des Teiches oder Planschbeckens beugen. Weil ihre Nackenmuskulatur noch schwach ausgeprägt ist, können die Kinder ihren Kopf dann kaum aus eigener Kraft aus dem Wasser heben und können selbst bei niedrigen Wasserständen ertrinken. Was können Eltern für mehr Sicherheit am Gartenteich tun? Dazu Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Aktion DAS SICHERE HAUS in Hamburg:
0-Ton: (ors09931) Woelck 16 sec.
"Ob Froschteich, Biotop oder Planschbecken: Kinder sollten nie ohne Aufsicht im oder am Wasser spielen. Eltern können den heimischen Gartenteich zum Beispiel mit reißfesten Netzen oder Baustahlmatten sichern, die wenige Zentimeter unter der Wasseroberfläche verankert werden. Mit der Zeit setzen diese Matten Patina an und sind dann auch kaum noch zu sehen."
Der Teich im Garten der Eltern ist gesichert, aber wie sieht es mit Teichen und Biotopen bei den Nachbarn oder bei den Großeltern aus? Dazu Susanne Woelk:
0-Ton: (ors09932) Woelck 19 sec.
"Tore und Durchgänge zwischen zwei Grundstücken sollten auf jeden Fall so gesichert sein, dass kleine Kinder sie nicht alleine überklettern und auch nicht öffnen können. Großeltern, die Besuch von ihren Enkeln erwarten, können einen mobilen Zaun um ihren Teich ziehen. Diese Zäune gibt es beispielsweise in Baufachmärkten oder auch im Zoofachhandel. Und wenn die Enkel gegangen sind, können die Großeltern den Zaun auch problemlos wieder abmontieren."
Gibt es im Falle eines Falles Versicherungsschutz? Dazu Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin:
0-Ton: (ors09933) Rüter de Escobar 27 sec.
"Eine Kinderunfallversicherung zahlt auch bei Unfällen dieser Art. Das heißt, wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben, wird die sogenannte Invaliditätsleistung fällig. Mit der Summe kann zum Beispiel der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder eine spezielle Ausbildung für das Kind finanziert werden. Die Unfallversicherung hilft, den Verlust an Lebensqualität, der ja von Kindern besonders dramatisch erlebt wird, ein bisschen wenigstens aufzufangen. Als Invaliditätsleistung kann aber auch zum Beispiel eine Rente vereinbart werden."
Mehr Informationen und Sicherheits-Tipps gibt es unter den Internetseiten www.das-sichere-haus.de und www.gdv.de.
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GDV,
Tel: 030 / 2020 5183,
Dr. Susanne Woelk,
Aktion DAS SICHERE HAUS,
Tel: 040 / 2981 0461
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