Hochschulen fordern mehr Freiraum bei der Verwendung von Studiengebühren
Hamburg (ots)
Große deutsche Universitäten fordern in der ZEIT mehr Freiraum bei der Verwendung von Studiengebühren. Anders als bislang sollten die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, mit den Geldern auch neue Professoren einzustellen. "Es liegt doch auf der Hand, dass Studenten von nichts mehr profitieren als von zusätzlichen Hochschullehrern", sagt Bernhard Stöckhert, Prorektor der Ruhr-Universität Bochum. "Wir würden das Geld ja gerne einsetzen, um mehr Hochschullehrer einzustellen, aber genau das dürfen wir nicht", beklagt Barbara Jürgens, Vizepräsidentin der TU Braunschweig.
Um öffentlicher Kritik vorzubeugen, haben die Länder bei der Verwendung der Gebühren enge Grenzen gesetzt. Studiengebühren dürfen derzeit weder die Forschung noch die Grundausstattung einer Hochschule finanzieren, sondern sollen einzig und allein den Studenten zugute kommen, die sie bezahlt haben. Die Bezahlung hauptamtlicher Dozenten gehört zur Grundausstattung, zudem enthält jede Professur einen Forschungsanteil. In einigen Ländern ist die Einstellung zusätzlicher Hochschullehrer über Studiengebühren zwar theoretisch möglich, hochschulrechtlich jedoch äußerst kompliziert.
So haben sich die meisten Hochschulen zur Sicherheit darauf verlegt, die Studiengebühren für zusätzliche Tutorien, Mentorenprogramme, längere Bibliotheksöffnungszeiten und eine bessere technische Ausstattung auszugeben. Auf Dauer dürfte diese Strategie jedoch nicht funktionieren, betont Frank Ziegele vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE): "Wenn der 20. Beamer angeschafft ist und überall neue Computer stehen, stellt sich die Sinnfrage."
Zuletzt hatte der Deutsche Hochschulverband (DHV), die Vertretung der Professoren, das schlechte Betreuungsverhältnis an deutschen Hochschulen kritisiert und gefordert, aus Studiengebühren neue Professuren zu finanzieren. Auf einen Professor kommen laut DHV derzeit 60 Studenten.
Den kompletten ZEIT-Text der ZEIT Nr. 26 vom 21. Juni 2007 senden wir Ihnen gerne zu.
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