Bundesregierung erwägt Neuauflage der Kronzeugenregelung
Hamburg (ots)
Die Bundesregierung erwägt im Kampf gegen den Terrorismus die Kronzeugenregelung wiedereinzuführen. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt der ZEIT, es gebe entsprechende Gespräche zwischen dem Finanzressort und dem Bundesinnenministerium. SPD und Grüne hatten im Koalitionsvertrag vom Oktober 2002 vereinbart, die Möglichkeiten von Strafmilderungen für kooperationswillige Täter auszuweiten. Diese Vereinbarung, so die Sprecherin, solle jetzt umgesetzt werden.
Danach könnten auch Schwerverbrecher deutlich mildere Strafen oder gar Straffreiheit erwarten, wenn ihre Aussagen helfen, andere Straftaten aufzuklären oder zu verhindern. Nach den ersten Gerichtsverfahren gegen islamistische Terroristen in Deutschland hatten Richter, Polizisten und Staatsanwälte die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung gefordert. Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, wonach Kronzeugen, die ihre Aussage später widerrufen, zurück ins Gefängnis gehen sollen.
Die alte Kronzeugenregelung, die vor allem gegen die RAF gerichtet war, war 1999 ausgelaufen.
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