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Mayer: Gesetzentwurf zum Europäischen Haftbefehls-gesetz bedarf der Nachbesserung

Berlin (ots)

Zum vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung
zum Europäischen
Haftbefehlsgesetz erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher 
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Dem vorgelegten zweiten Gesetzentwurf zum Europäischen Haftbefehl 
fehlt es nach wie vor an einer gesetzlich verankerten generellen 
Verhältnismäßigkeitsprüfung in allen Fällen vor einer Auslieferung 
deutscher Staatsbürger.
Es darf nicht sein, dass Deutsche bei relativ geringfügigen 
Delikten, wie beispielsweise Cyberkriminalität oder leichteren Fällen
des Betruges, an die ausländischen Strafverfolgungsbehörden 
ausgeliefert werden.
Nach wie vor findet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 18. Juli 2005 zum ersten von der rot-grünen Bundesregierung noch 
vorgelegten Haftbefehlsgesetz im erneut vorgelegten zweiten 
Gesetzentwurf keinen Niederschlag. Das Bundesverfassungsgericht 
monierte damals die Lücke, dass Deutsche nicht ausreichend vor 
Auslieferung geschützt seien. Nach dem ersten Gesetzentwurf war eine 
Auslieferung Deutscher auch für Verhaltensweisen vorgesehen, die in 
Deutschland nicht strafbar sind, aber unter den Straftatenkatalog des
Europäischen Haftbefehls fallen.
So notwendig der Europäische Haftbefehl zur Bekämpfung des 
Terrorismus und der international organisierten Kriminalität 
einerseits ist, so erforderlich ist aber andererseits, dass der 
Schutz Deutscher vor Auslieferung nur aufgegeben wird, wenn dies zur 
Verfolgung eines internationalen Verbrechens zwingend notwendig ist.

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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