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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

BDU-/impulse-Managementbefragung
Unternehmensgründungen nach britischer Limited-Rechtsform haben in Deutschland ein Imageproblem

Bonn (ots)

Akzeptanz fehlt besonders bei Kreditgebern und externen Partnern -
   Unternehmensberater befürworten geplante GmbH-Reform
Unternehmensgründungen nach britischer Limited-Rechtsform bieten 
aus Unternehmensberatersicht erhebliche Imagenachteile.  Gleichzeitig
wird die geplante Reform des deutschen GmbH-Rechts von der Mehr-heit 
der Consultants befürwortet. Zu diesen Ergebnissen kommt die 
Management-befragung  "GmbH-Reform und Limited-Gründung" des 
Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., und des 
Wirtschaftsmagazins impulse, an der 217 Führungskräfte aus 
Unternehmensberatungen teilgenommen haben. Besonders kritisch 
bewerten die Unternehmensberater die Akzeptanz von Limited-Gründungen
bei wichtigen Zielgruppen: Zweidrittel der Befragten sehen diese bei 
Zulieferern und anderen Partnern mit langfristigen 
Vertragsbeziehungen als eher gering an, bei Kreditgebern sind es 
sogar knapp 90 Prozent.
Knapp 70 Prozent der BDU-Berater erachten es als sinnvoll, auf die
wachsende Nachfrage nach Limited-Gründungen mit der vom Gesetzgeber 
geplanten Reform des derzeitigen GmbH-Rechts zu reagieren. 
Unentschieden fällt die Bewertung für den geeignetesten Weg aus: 37 
Prozent votieren für die GmbH-Reform mit Senkung des Stammkapitals 
auf 10.000 Euro und bürokratischen Erleichterungen, aber ohne die 
Einführung einer Ltd-ähnlichen Unternehmergesellschaft (UG). 32 
Prozent machen sich für eine Kombination beider Ele-mente stark. 
Jeder fünfte Consultant befürwortet, die "alte GmbH-Form" komplett 
beizu-behalten und durch eine neue Unternehmergesellschaft zu 
ergänzen. Nur jeder Zehnte kann sich vorstellen, den Wettkampf der 
bestehenden Systeme entscheiden zu lassen.
Wo liegen aber aus Beratersicht die wesentlichen Gründe, warum 
Ltd-Gründungen in Deutschland wachsenden Zuspruch finden? 93 Prozent 
der Experten sehen den Hauptvor-teil für Gründer darin, mit dieser 
Rechtsform vor allem kostengünstig und schnell am Markt auftreten zu 
können. 60 Prozent halten es auch für eine wichtige Motivation, dass 
Start-ups so das deutsche Haftungsrecht vermeiden können. Nur jeder 
Fünfte geht davon aus, dass sich der Gründer gezielt einer 
Gewerbeuntersagung entziehen will. Dass mit der Ltd-Bezeichnung das 
neugegründete Unternehmen international tätig werden möchte oder der 
Eindruck einer internationalen Firmentätigkeit vermittelt werden 
soll, spielt für die BDU-Berater keine große Rolle. Jeweils knapp 50 
Prozent halten dies bei der Entscheidung des Existenzgründers für 
eher unwichtig (eher wichtig: 24 Prozent beziehungsweise 22 
Pro-zent).
BDU-Fazit: Unternehmensgründer sollten vor ihrer Entscheidung für 
eine Gesellschaftsform sehr genau analysieren, welche Vor- und 
Nachteile hiermit verbunden sind. Nicht immer stellt sich die 
vermeintlich kostengünstigste Variante auch als die beste heraus.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)  
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn
Tel.: 0228/9161-16 und eMail:  rei@bdu.de

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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