BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
Panelbefragung
Zwei Jahre Praxiserfahrung mit dem ESUG: Die neuen gesetzlichen Regelungen erhöhen die Erfolgsaussichten bei Unternehmenssanierungen
Bonn (ots)
Erweiterte Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger halten Dreiviertel der Sanierungsexperten für wichtig
Gut 2,5 Jahre nach Einführung des "Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" - kurz ESUG genannt - ist der Großteil der Sanierungsexperten von den verbesserten Sanierungsmöglichkeiten in unternehmerischen Krisenfällen überzeugt. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der online durchgeführten Panelbefragung "Zwei Jahre ESUG: Die Praxiserfahrungen" des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU), an der im September/Oktober 2014 Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer sowie Entscheidungsträger aus Finanzinstituten teilgenommen haben. "Das ESUG ist in der Sanierungspraxis angekommen. Ohne die Vorbereitung und Unterstützung durch den Berater geht es aber nicht", so das Fazit von Burkhard Jung, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung.
Im Detail: Dreiviertel (sehr sinnvoll: 26 %, sinnvoll: 51 %) der Befragungsteilnehmer begrüßen die erweiterten Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger. 85 Prozent der Sanierungsspezialisten befürworten, dass die Stakeholder bei einem Insolvenzantrag mit Sanierungsabsicht frühzeitig eingebunden werden. Lediglich fünf Prozent sehen hierin offensichtlich keinen Nutzen. Eine besonders hohe Zustimmung hat die im ESUG vorgesehene Möglichkeit erhalten, dass häufig zu beobachtende Führungsvakuum vor und nach der Insolvenzantragsstellung durch einen Chief Restructuring Officer (CRO) oder einen begleitenden Unternehmensberater aufzufangen. Knapp 58 Prozent halten dies für sehr sinnvoll und 35 Prozent für sinnvoll. Und: 81 Prozent sehen positive Effekte für den Sanierungsprozess, wenn die beteiligten Berater gemäß den ESUG-Regelungen über den vorläufigen Gläubigerausschuss darauf hinwirken, dass von den Gerichten Insolvenzverwalter ihres Vertrauens bestellt werden.
Jung: "Betriebswirtschaftliche Kenntnisse des Insolvenzverwalters haben einen deutlichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten eines Insolvenzverfahrens. Die Chancen auf den Erhalt der Arbeitsplätze und des gesamten Unternehmens in Schieflage steigen hierdurch."
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