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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

Bundesregierung: Mediation kann auch von Unternehmensberatern durchgeführt werden

Berlin/Bonn (ots)

Außergerichtliche Streitbeilegung wird nach Ansicht des BDU weiter
   zunehmen und Chancen für den unternehmerischen Neustart bieten -
   Gesetzliche Regelung der Mediation durch die Bundesregierung 
   derzeit nicht geplant
In einer Antwort auf eine schriftliche Frage aus dem Deutschen
Bundestag erklärt die Bundesregierung, dass sie die außergerichtliche
Streitbeilegung, die sogenannte Mediation, auch durch
Unternehmensberater für zulässig hält. Wenn innerhalb der Mediation
auch rechtliche Fragen behandelt würden, müsse der
Unternehmensberater jedoch auf die Beschränkungen des
Rechtsberatungsgesetzes achten. Konkrete Schritte zu einer
gesetzlichen Fixierung der Mediation plane die Bundesregierung
derzeit nicht.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater
BDU e.V., Rémi Redley, begrüßte die Stellungnahme der
Bundesregierung. "Das Justizministerium erwähnt ausdrücklich den
Artikel 12 Grundgesetz, das Grundrecht auf Berufsfreiheit, der bei
der Auslegung mediationsbeschränkender Gesetze zu beachten sei."
Damit gebe das Rechtsberatungsgesetz und seine starren Regelungen
keine Grundlage, sachgerechte Mediation durch Unternehmensberater zu
untersagen. Erfreut zeigt sich der Verband auch darüber, dass die
Bundesregierung offenbar nicht plane, die Mediation in absehbarer
Zeit gesetzlich zu fixieren. "Gerade da die Mediation eine Vielzahl
von betriebswirtschaftlichen, soziologischen und technischen Fragen
betrifft, ist es richtig, sie nicht in ein gesetzliches Korsett
fassen zu wollen", so Redley.
Die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung wird nach
Ansicht des BDU in Zukunft weiter zunehmen. Gerichtliche
Auseinandersetzungen seien für Schuldner, Gläubiger oder auch die
Justiz sehr kosten- und zeitintensiv. Oft sei es daher sinnvoller,
unter Beachtung des betriebswirtschaftlich Notwendigkeiten eine
rasche Lösung zwischen allen Beteiligten zu finden. Die Anwaltschaft
könne dies schon mangels entsprechender Ausbildung nicht ausreichend
leisten. Eine gute Mediation helfe damit dem Ziel der Politik, ein
Klima der "zweiten Chance" zu schaffen. "Damit wird es einem
Firmengründer, der im ersten Versuch keinen dauerhaften Erfolg hatte,
eher erlaubt, aus seinen Fehlern zu lernen und einen zweiten Anlauf
in eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu unternehmen", so
BDU-Präsident Redley. Mit Hilfe einer gelungenen Mediation könne der
Neustart weitgehend schuldenfrei, mit einem besseren Know-how und
problembewusster erfolgen.
Der vollständige Text der Antwort der Bundesregierung kann bei der
   BDU-Pressestelle abgerufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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