BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
Bundesregierung: Insolvenzberatung durch Unternehmensberater mit Rechtsberatungsgesetz vereinbar
Berlin/Bonn (ots)
BDU sieht sich in seiner Haltung bestätigt - Auch Gläubigerverhandlungen möglich - Betriebswirtschaftliche Beratung muss im Vordergrund stehen
Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Insolvenzberatung durch Unternehmensberater grundsätzlich mit den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes vereinbar. Dies geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine schriftliche Befragung aus dem Deutschen Bundestag hervor. Dieses gelte nicht nur für rein betriebswirtschaftliche Beratungen, sondern auch für die Beratung in Rechtsfragen - unter Umständen auch für Verhandlungen mit Gläubigern -, soweit sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zur wirtschaftlichen Hauptberatung stünden. Ähnlich hatte sich bereits Anfang der Woche das Bundesverfassungsgericht zum Rechtsberatungsgesetz geäußert. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sieht sich mit diesen beiden Stellungnahmen in seinen Bemühungen bestätigt, eine gesetzliche Klarstellung im Gesetz zugunsten der Unternehmensberater zu erreichen.
Hintergrund der Anfrage sind die starren Vorgaben des Rechtsberatungsgesetzes von 1935, das die Beratung in juristischen Fragen grundsätzlich zugunsten der Rechtsanwaltschaft monopolisiert. Zwar sieht das Gesetz geringfügige Ausnahmen für Nichtanwälte vor, doch urteilen die Gerichte in Deutschland bislang sehr unterschiedlich über die Vereinbarkeit von Insolvenzberatung' durch Unternehmensberater mit dem Gesetz. Denn durch Begriffe wie Insolvenz' oder Sanierung' würde der Eindruck unzulässiger juristischer Beratung geweckt. Folge ist in den Augen des Verbandes eine erhebliche Verunsicherung und Zurückhaltung der Berater, insbesondere vor dem Hintergrund drohender wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch einzelne Rechtsanwälte oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, begrüßt daher die Stellungnahme der Bundesregierung ausdrücklich. "Das Justizministerium stellt klar, dass die Gerichte bei der Gesetzesanwendung die Berufsfreiheit des Artikels 12 Grundgesetz und die Veränderung der Lebenswirklichkeit zu beachten haben", hebt Redley hervor. Aus dieser Begründung könne nur geschlossen werden, dass die Bundesregierung dem Begriff der Insolvenzberatung eine im wesentlichen wirtschaftliche und nicht juristische Bedeutung zumesse.
Das Ministerium halte dementsprechend auch Verhandlungen mit Gläubigern für erlaubt und dem Gesetzeszweck entsprechend', soweit betriebswirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stünden. "Damit gibt die Bundesregierung ganz klar einer wirtschaftsliberaleren Gesetzesauslegung den Vorzug", so der BDU-Präsident weiter. Es bleibe nun zu hoffen, dass sich dieser Trend auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte niederschlage. Nicht selten würde hier allein schon die Werbung für Insolvenzberatung pauschal als verbotenes Angebot für Rechtsberatung angesehen und untersagt. Diese Spruchpraxis sei insofern bedenklich, als dass gerade in Zeiten lahmender Konjunktur qualifizierte Hilfe für Unternehmensrettungen dringend erforderlich sei. Der BDU sieht als Folge dieser vielfach praktizierten, engen Rechtsauslegung, dass Unternehmen in Krisensituationen oft keine geeignete Hilfe finden und schließlich Pleite gehen, obwohl sie noch zu retten wären.
Der vollständige Text der Antwort der Bundesregierung kann bei der BDU-Pressestelle abgerufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. Klaus Reiners (Pressesprecher), Tel.: 0228/9161-20 Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn
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