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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

Bundesregierung: Insolvenzberatung durch Unternehmensberater mit Rechtsberatungsgesetz vereinbar

Berlin/Bonn (ots)

BDU sieht sich in seiner Haltung bestätigt - Auch
Gläubigerverhandlungen möglich - Betriebswirtschaftliche Beratung
muss im Vordergrund stehen
Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Insolvenzberatung durch
Unternehmensberater grundsätzlich mit den Vorschriften des
Rechtsberatungsgesetzes vereinbar. Dies geht aus einer aktuellen
Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine schriftliche Befragung
aus dem Deutschen Bundestag hervor. Dieses gelte nicht nur für rein
betriebswirtschaftliche Beratungen, sondern auch für die Beratung in
Rechtsfragen - unter Umständen auch für Verhandlungen mit Gläubigern
-, soweit sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zur
wirtschaftlichen Hauptberatung stünden. Ähnlich hatte sich bereits
Anfang der Woche das Bundesverfassungsgericht zum
Rechtsberatungsgesetz geäußert. Der Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V. sieht sich mit diesen beiden
Stellungnahmen in seinen Bemühungen bestätigt, eine gesetzliche
Klarstellung im Gesetz zugunsten der Unternehmensberater zu
erreichen.
Hintergrund der Anfrage sind die starren Vorgaben des
Rechtsberatungsgesetzes von 1935, das die Beratung in juristischen
Fragen grundsätzlich zugunsten der Rechtsanwaltschaft monopolisiert.
Zwar sieht das Gesetz geringfügige Ausnahmen für Nichtanwälte vor,
doch urteilen die Gerichte in Deutschland bislang sehr
unterschiedlich über die Vereinbarkeit von ‚Insolvenzberatung' durch
Unternehmensberater mit dem Gesetz. Denn durch Begriffe wie
‚Insolvenz' oder ‚Sanierung' würde der Eindruck unzulässiger
juristischer Beratung geweckt. Folge ist in den Augen des Verbandes
eine erhebliche Verunsicherung und Zurückhaltung der Berater,
insbesondere vor dem Hintergrund drohender wettbewerbsrechtlicher
Abmahnungen durch einzelne Rechtsanwälte oder
Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater
BDU e.V., Rémi Redley, begrüßt daher die Stellungnahme der
Bundesregierung ausdrücklich. "Das Justizministerium stellt klar,
dass die Gerichte bei der Gesetzesanwendung die Berufsfreiheit des
Artikels 12 Grundgesetz und die Veränderung der Lebenswirklichkeit zu
beachten haben", hebt Redley hervor. Aus dieser Begründung könne nur
geschlossen werden, dass die Bundesregierung dem Begriff der
Insolvenzberatung eine im wesentlichen wirtschaftliche und nicht
juristische Bedeutung zumesse.
Das Ministerium halte dementsprechend auch Verhandlungen mit
Gläubigern für erlaubt und dem ‚Gesetzeszweck entsprechend', soweit
betriebswirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stünden. "Damit gibt
die Bundesregierung ganz klar einer wirtschaftsliberaleren
Gesetzesauslegung den Vorzug", so der BDU-Präsident weiter. Es bleibe
nun zu hoffen, dass sich dieser Trend auch in der Rechtsprechung der
Instanzgerichte niederschlage. Nicht selten würde hier allein schon
die Werbung für Insolvenzberatung pauschal als verbotenes Angebot für
Rechtsberatung angesehen und untersagt. Diese Spruchpraxis sei
insofern bedenklich, als dass gerade in Zeiten lahmender Konjunktur
qualifizierte Hilfe für Unternehmensrettungen dringend erforderlich
sei. Der BDU sieht als Folge dieser vielfach praktizierten, engen
Rechtsauslegung, dass Unternehmen in Krisensituationen oft keine
geeignete Hilfe finden und schließlich Pleite gehen, obwohl sie noch
zu retten wären.
Der vollständige Text der Antwort der Bundesregierung kann bei der
BDU-Pressestelle abgerufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: 
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. 
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20 
Zitelmannstraße 22, 
53113 Bonn

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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