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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

Einsatz von Unternehmensberatern kann auch rechtlich notwendig sein

Bonn (ots)

Für Unternehmen - vor allem für Vorstände und
Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften - kann es nach Ansicht des 
Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. nicht nur 
ökonomisch sinnvoll sein, externen betriebswirtschaftlichen 
Sachverstand hinzuzuziehen. Oftmals ist dies auch rechtlich 
notwendig. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass sich die Organe 
schadenersatzpflichtig gegenüber ihrem Unternehmen machen. Dies 
bestätige auch ein aktuelles Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes 
(OLG) Oldenburg (AZ 1 U 34/03), so der BDU.
Hintergrund seien die strengen Vorschriften des § 43 GmbH-Gesetzes
und des § 91 Aktiengesetzes. Vorstand und Geschäftsführung werden 
dabei verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Sorgfalt 
eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. 
"Zwar wird den Unternehmensverantwortlichen durchaus umfangreiches 
Ermessen bei geschäftlichen Entscheidungen eingeräumt - die jüngere 
Rechtsprechung verpflichtet aber zum Beispiel bei einem 
Unternehmenskauf zu einer ausreichenden, möglichst fehlerfreien 
Vorbereitung eines Deals", betont der BDU-Präsident Antonio Schnieder
mit Blick auf die Entscheidung der Oldenburger Richter. Es entstehe 
so gewissermaßen eine "Rechtspflicht zur Beratung."
Beispielsweise müsse bei erkennbarem Risiko eines Geschäftes nicht
nur eine Wirtschaftlichkeitsberechnung angestellt werden, sondern 
auch darauf geachtet werden, dass diese unter objektiven und 
neutralen Maßstäben erfolge. "Das OLG Oldenburg spricht in diesem 
Zusammenhang ausdrücklich von 'externem Sachverstand', der 
herangezogen werden muss", betont Schnieder. Je nach zu beurteilender
Materie könnten dies Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder 
Unternehmensberater sein, so der BDU.
Dabei gelte es, den externen Sachverstand besonders sorgfältig 
auszuwählen: Wenn der Rahmen des üblicherweise zulässigen 
unternehmerischen Risikos überschritten werde, müsse der Experte von 
außen auch fachlich über jeden Zweifel erhaben sein. Nur so sei 
sichergestellt, dass die von der Rechtsprechung geforderte 
Absicherung der Grundlage der unternehmerischen Entscheidung 
umfassend und fundiert erfolge.
Die offenkundig fehlerhafte Auswahl eines Beraters könne doppelt 
negative Konsequenzen haben, so der BDU: Zum einen berge dies das 
wirtschaftliche Risiko betriebswirtschaftlich falscher Entscheidungen
und zugleich könne sich die Geschäftsleitung nicht ausreichend gegen 
Schadenersatzansprüche schützen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0228/9161(0)-16 oder 0172/23 500 58, eMail:  rei@bdu.de

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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