TELEPOLIS präsentiert Vorentwurf
Haager Abkommen:
Rechtsunsicherheit im Internet?
Hannover (ots)
Das Betreiben einer Webseite oder der Download von Daten würden mit dem neuen Haager Abkommen erheblich risikoreicher, befürchtet TELEPOLIS, das Magazin der Netzkultur. Außerdem bestünde die Gefahr, sich in Unkenntnis der Feinheiten des Rechts in einem der 47 Vertragsstaaten vor Gericht verantworten zu müssen. Das Magazin stellt den seit 1999 vorliegenden Vertragsentwurf, der nächsten Monat erneut verhandelt wird, jetzt unter www.telepolis.de online und will damit eine öffentliche Diskussion anregen.
Im Juni befindet die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, ob das Papier zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und ausländische Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen den "Erfordernissen des elektronischen Handels" entspricht. Gerade hier sieht TELEPOLIS größte Probleme. Die Anwendbarkeit von 47 sich ständig verändernden Rechtsordnungen führt nach Auffassung des Magazins bestenfalls zu absoluter Rechtsunsicherheit. Durch einen undurchschaubaren Flickteppich aus unterschiedlichsten Rechtsordnungen würde der Handel im Internet nicht unbedingt gefördert.
In Zeiten der Globalisierung und des E-Commerce soll das Haager Abkommen die Grundlagen für eine transnationale Rechtssprechung im Wirtschafts- und Zivilrecht legen. Die Zuständigkeit ausländischer Gerichte würde dadurch erheblich erweitert, die Vollstreckung auswärtiger Urteile durch deutsche Gerichte und Gerichtsvollzieher nur unter minimalen, oft unzureichenden Schutzvorschriften ermöglicht. Deutschland würde damit beispielsweise indirekt die exzessiven amerikanischen Patentvorschriften anerkennen. Die Initiative zur Änderung des Abkommens kam von der US-Regierung, die eine Durchsetzung ihrer Standards und Urteile in anderen Ländern erreichen wollte.
Das Verfahren der Vertragsvorbereitung verlief eher geheim als öffentlich. So waren die Verhandlungen nur für die Delegierten der Mitgliedsländer zugänglich. Den bereits seit Oktober 1999 fertig gestellten Vorentwurf erhielten lediglich ausgewählte Verbände. "Da ist es nicht verwunderlich, dass es in Deutschland bisher keine öffentliche Diskussion über diese geplanten Änderungen gibt", meint TELEPOLIS-Redakteurin Michaela Simon.
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