EANS-Kapitalmarktinformation: Software AG
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2
der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 (Aktienrückkauf)
-------------------------------------------------------------------------------- Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Der von der Software Aktiengesellschaft per Ad-hoc-Mitteilung vom 7. Februar 2013 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 12. Februar 2013. Im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2013 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 180 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Dies entspricht auf Basis des Xetra-Schlusskurses (Stand: 11. Februar 2013) einem Volumen von bis zu ca. 6,175 Mio. Stück Aktien. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Software Aktiengesellschaft am 21. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch. Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach den aktienrechtlichen Regelungen und nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecke in Betracht. Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Software Aktiengesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen bleibt unberührt. Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Der Kaufpreis je zurück erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Börsenkurs der Software AG-Aktie - nicht gewichteter Durchschnittsbetrag der Schlusskurse im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem entsprechenden Nachfolgesystem - an fünf Handelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 10% übersteigen oder unterschreiten. Für den Zeitpunkt des Erwerbs ist der Tag des Zustandekommens des Geschäftsabschlusses maßgeblich. Darüber hinaus ist/wird die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) und sämtliche einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots, jeweils an der Börse, an der der Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der EG-VO wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die Software Aktiengesellschaft über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.softwareag.com/ir regelmäßig informieren. Darmstadt, 11. Februar 2013 Software Aktiengesellschaft Der Vorstand Rückfragehinweis: Robert Adolph Senior Manager Investor Relations Tel.: +49 (6151) 92 1237 E-Mail: robert.adolph@softwareag.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Software AG Uhlandstr. 12 D-64297 Darmstadt Telefon: +49 (0)6151 92 1899 FAX: +49 (0) 6151 92 1933 Email: investor.relations@softwareag.com WWW: http://www.softwareag.com Branche: Software ISIN: DE0003304002 Indizes: TecDAX, CDAX, HDAX, Prime All Share, Technology All Share Börsen: Freiverkehr: Hannover, Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
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