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Lenzing AG

EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Lenzing Aktiengesellschaft (,,Gesellschaft")
mit dem Sitz in Lenzing
FN 96499 k
ISIN: AT 0000644505
 
 


E i n l a d u n g

 
 
zu der am Mittwoch, 20. April 2016, um 10.30 Uhr(MESZ) in der Lenzing AG,
Gebäude A 14 - 5. Stock Werkstraße 2 in 4860 Lenzing,stattfindenden
 
72. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft
 
Tagesordnung:
 


  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
     Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
     Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2015, des Vorschlags für die
     Gewinnverwendung sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das
     Geschäftsjahr 2015
      
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015
     ausgewiesenen Bilanzgewinnes

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Geschäftsjahr 2015
      
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2015
      
  5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
     Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
      
  6. Wahlen  in den Aufsichtsrat
      
  7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
     Geschäftsjahr 2016

  8. Beschlussfassung über die bis maximal 30 Monate ab dem Tag der
     Beschlussfassung gültige Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des
     Aufsichtsrates, eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von
     bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben sowie über die Festsetzung der
     Rückkaufsbedingungen

  9. Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß
     Hauptversammlungsbeschluss vom 10.12.2010 zum 2. Tagesordnungspunkt
 

 10. Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß
     Hauptversammlungsbeschluss vom 10.12.2010 zum 3. Tagesordnungspunkt

 

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und
4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)
 
Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind folgende
Unterlagen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, voraussichtlich
jedoch bereits ab dem 23. März 2016, auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.lenzing.com Hauptversammlung 2016 abrufbar.
 

  o Jahresabschluss mit Lagebericht,
  o Corporate-Governance-Bericht,
  o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
  o Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  o Bericht des Aufsichtsrates,
     
    jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
     

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 10.,
* Zu Tagesordnungspunkt 6.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den
  Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.
   
  Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen
  erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
  Unterlagen zugesandt.
   
   
  Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5
  AktG)
   
  Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des
  Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
  Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
  beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
  beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
  Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen
  muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
  spätestens am 30.03.2016, zugehen. Für den Fall eines sodann beantragten
  zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am
  01.04.2016 elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
  www.lenzing.com Hauptversammlung 2016, sowie spätestens am 06.04.2016 in
  derselben Weise bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung (im
  Amtsblatt zur Wiener Zeitung).

  Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des
  Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
  Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese
  Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
  anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
  oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
  gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft
  spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
  11.04.2016, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
  tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
  gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur
  Beschlussfassung wird dieser spätestens zwei Tage nach Zugang, im äußersten
  Fall am 13.04.2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
  www.lenzing.com Hauptversammlung 2016 veröffentlicht.

  Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
  Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
  sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
  Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
  Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des
  Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

  Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
  unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
  verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
  Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
  auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
  mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
  war.

  Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
  Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich per
  Post oder Boten an die Gesellschaft zu richten.

  Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden
  Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Rechte der Aktionäre, die an die
  Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können
  nur ausgeübt werden, wenn durch die Depotbestätigung der Nachweis der
  Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird. Soll durch
  die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär
  geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
  nicht älter als sieben Tage sein.
   
  Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß
  §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der
  Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung 2016.

  Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gem § 109 AktG samt Beilagen sind an
  die Gesellschaft ausschließlich per Post oder per Boten (Lenzing AG,
  Werkstrasse 2, 4860 Lenzing) zu Handen von Mag. Waltraud Kaserer in
  Schriftform zu übermitteln.
   
  Beschlussvorschläge gem § 110 AktG samt Beilagen sowie Fragen sind an die
  Gesellschaft ausschließlich per Post oder per Boten (Lenzing AG, Werkstrasse
  2, 4860 Lenzing), per Telefax (+43 (0) 7672 918-2713) oder per E-Mail
  (Hauptversammlung_2016@lenzing.com); wobei die Unterlagen in Textform,
  beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind) zu Handen von Mag.
  Waltraud Kaserer zu übermitteln.
   
  Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
  gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
   
  Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
  Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der
  Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des
  zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach
  dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 10.04.2016, 24:00 Uhr (MESZ).
   
  Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
  Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft nachweist.
   
  Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei
  depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
  AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
  einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem
  Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens
  die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen
  werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
   
  Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung
  muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am
15.04.2016, ausschließlich an eine der folgenden Adressen: per Post oder per
Boten (OeKB CSD GmbH, z.H. Frau Tanja Kruder, HV Operation Center 1,
  Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0)1-928 90 60), per
  E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb-csd.at) oder per SWIFT BIC (OCSDATWWHVS)
  zugegangen sein.
   
   
  Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an der
  Hauptversammlung finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
  www.lenzing.com Hauptversammlung 2016.
   
  Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z 8
  AktG)
   
  Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
  das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
  Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
  verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die
  Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates
  darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
  ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
  Tagesordnungspunkten erteilt hat.
   
  Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist
  jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut
  (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
  Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Es
  können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für die Erteilung einer
  Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com
  unter Hauptversammlung 2016 zur Verfügung gestellte Formular, das auch die
  Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden.
   
  Die Vollmacht muss spätestens am 19.04.2016 um 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich
  an eine der folgenden Adressen zugegangen sein: per Post oder Boten (OeKB CSD
  GmbH, z.H. Frau Tanja Kruder, HV Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 6.
  Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0)1-928 90 60), per E-Mail (hv.anmeldung-
  1@oekb-csd.at) oder per SWIFT BIC (OCSDATWWHVS) zugegangen sein.; wobei die
  Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist).
  Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. 
   
  Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der
  Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden. Die
  vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
  für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er an
  eine der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.
   
  Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der
  Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit der
  Vertretung durch Herrn Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger,
  IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, zur Verfügung. Als unabhängiger
  Stimmrechtsvertreter wird Herr Dr. Michael Knap das Stimmrecht in der
  Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der
  vom jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen
  Tagesordnungspunkten ausüben. Es ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die einen
  Vertreter bevollmächtigen wollen, Herrn Dr. Michael Knap zum Vertreter
  bestellen. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der
  Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com Hauptversammlung 2016 ein
  spezielles Vollmachts- und Widerrufsformular (nur in deutscher Fassung)
  abrufbar. Die Herrn Dr. Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am
  19.04.2016 um 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen
  zugegangen sein: per Post oder Boten (OeKB CSD GmbH, z.H. Frau Tanja Kruder,
  HV Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per Telefax
  (+43 (0)1-928 90 60), per E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb-csd.at) oder per SWIFT
  BIC (OCSDATWWHVS) zugegangen sein; wobei die Vollmacht in Textform,
  beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist). Die Vollmacht wird von
  der Gesellschaft aufbewahrt werden.
   
  Weitergehende Informationen zur Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap
  finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com
  Hauptversammlung 2016. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
  Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Tel.: +43 (0) 664 213 8740,
  per Fax: +43 (0) 1 876 33 43-39 oder E-Mail:  michael.knap@iva.or.at.
   
  Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
  (§ 106 Z 9 AktG)
   
  Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
  der Gesellschaft EUR 27.574.071,43 und ist eingeteilt in 26.550.000 auf
  Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Die
  Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
  eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und
  stimmberechtigten Aktien beträgt daher 26.550.000.
   
  Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 20. April 2016 um 09.45 Uhr
  (MESZ).
   
  Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
  Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis
  (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen die
  Aktionäre bzw. ihre Vertreter, in ihre Zeitplanung die zu erwartenden
  zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen
  einzukalkulieren.
   
   
  Lenzing, im März 2016
  Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Lenzing AG
Mag. Waltraud Kaserer
Tel.: +43 (0) 7672-701-2713
Fax: +43 (0) 07672-96301
mail to:w.kaserer@lenzing.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Lenzing AG
               
             A-A-4860 Lenzing
Telefon:     +43 7672-701-0
FAX:         +43 7672-96301
Email:        office@lenzing.com
WWW:         http://www.lenzing.com
Branche:     Chemie
ISIN:        AT0000644505
Indizes:     WBI, ATX, Prime Market
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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