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Schwäbische Zeitung: "Kein Modell für einen Rechtsstaat" - Kommentar zu Wachpolizei-Vorstoß von de Maizière

Ravensburg (ots)

Der Rechtsstaat stellt zurecht hohe Anforderungen an Eingriffe in die Grundrechte seiner Bürger. Deshalb ist es auch richtig, hohe Anforderungen an diejenigen zu stellen, die diese Eingriffe vornehmen. Eine bundesweite Wachpolizei, etwa nach dem Vorbild Sachsens, wird diesen Anforderungen allerdings nicht gerecht.

Es gibt sicher Bereiche, in denen Hilfspolizisten ihre Berechtigung haben. Die kommunale Verkehrsüberwachung etwa wird von Angestellten ausgeübt, die auch gewisse hoheitliche Befugnisse haben. Sie sind aber weder bewaffnet noch haben sie das Recht, Menschen festzuhalten oder in Gewahrsam zu nehmen. Und das ist auch richtig so.

Ein Crashkurs von zwölf Wochen, wie er für Hilfspolizisten beispielsweise in Sachsen praktiziert wird, kann unter keinen Umständen das Wissen über Straf- und Polizeirecht vermitteln wie eine Polizeiausbildung. Dass die Hilfspolizisten obendrein noch Waffen bei sich tragen sollen, macht die Sache nicht besser.

Denn die Job-Beschreibung eines Hilfspolizisten - Sachsen wirbt unter anderem damit, dass Bewerber immerhin für zwei Jahre ein geregeltes Einkommen hätten - zieht tendenziell eine Klientel an, die man nicht mit derart wichtigen öffentlichen Aufgaben betreuen möchte. Es könnten sich Denunzianten, die endlich einmal mehr machen wollen als nur anzuschwärzen, und zu kurz Gekommene, die Macht ausüben wollen, unter den Bewerbern finden.

Zudem handelt es sich bei Einbrüchen, gegen die die Hilfspolizisten den aktuellen Ideen zufolge vorgehen sollen, nicht um eher statische, überschaubare Aufgaben wie Objektschutz, sondern um die echte Bekämpfung von Kriminalität. Wer einen Einbrecher ertappt oder verfolgt, muss in dieser hektischen, gefährlichen Situation schon wissen, was er tut, damit nicht alles im Desaster endet. Besser als eine Hilfspolizei einzurichten wäre es, die Profis in den Streifenwagen und den Kommissariaten besser auszustatten. Die Polizei erfüllt in einem Rechtsstaat eine wichtige Aufgabe - und dafür braucht sie ausreichend Geld.

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