Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
Stabwechsel bei der aba
Dr. Georg Thurnes neuer Vorsitzender der aba
Berlin (ots)
Dr. Georg Thurnes, bisher stellvertretender Vorsitzender der aba, hat am 7. Mai im Rahmen der 81. aba-Jahrestagung den Vorstandsvorsitz bei der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. übernommen. Er folgt im Amt auf den MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch, der den Vorsitz seit Mai 2011 innehatte und nun aus dem Vorstand der aba ausscheidet. Er wird sich nunmehr auf seine Aufgaben bei MetallRente konzentrieren. Der Stabwechsel war auf der aba-Vorstandssitzung im März beschlossen worden. Dr. Georg Thurnes ist im Hauptamt Chefaktuar von Aon in Deutschland und Mitglied der Geschäftsleitung der Aon Hewitt GmbH.
Neu besetzt wurden auch die Ämter der stellvertretenden Vorsitzenden. In diese Ämter wählte der Verbandsvorstand ebenfalls im März bereits Richard Nicka (in beruflicher Funktion u.a. Vice President Benefits bei der BASF SE und Vorstandsvorsitzender der BASF Pensionskasse VVaG) und Dirk Jargstorff (in beruflicher Funktion u.a. Senior Vice President Corporate Pensions and Related Benefits der Robert Bosch GmbH und CEO der Bosch Pensionsfonds AG).
Dr. Thurnes würdigte in seiner Antrittsrede den unermüdlichen Einsatz seines Amtsvorgängers für die betriebliche Altersversorgung und die Verbesserung ihrer gesetzlichen Rahmenbedingungen. "Mit viel Herzblut und ungeheurer Ausdauer hast Du, lieber Heri, dich insbesondere für die Anhebung des Dotierungsrahmens für die steuerfreie Dotierung nach §3 Nr. 63 EStG und die zukunftsweisenden Rahmenbedingungen des Sozialpartnermodells eingesetzt. Dein enormer Einsatz hat wesentlich dazu beigetragen, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz es im Sommer 2017 noch vor den Bundestagswahlen über die Zielgerade geschafft hat."
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit mehr als 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ein.
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