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FRÖBEL-Geschäftsführer zum heutigen Beschluss des "Gute-Kita-Gesetzes"

Soeben hat der Bundesrat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung verabschiedet. Stefan Spieker, FRÖBEL-Geschäftsführer: "Nun ist es offiziell: Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ist beschlossene Sache. Nun liegt der Ball im Spielfeld der Bundesländer, ob die Erwartungen der Erzieherinnen und Erzieher erfüllt werden und sich die Arbeitsbedingungen verbessern. Unser Eindruck ist, dass die Länder den Bund dazu erpresst haben, die Beitragsbefreiung mit aufzunehmen und ihnen die Möglichkeit zu geben, die Mittel frei zu verwenden."

Soeben hat der Bundesrat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung verabschiedet. Stefan Spieker, FRÖBEL-Geschäftsführer: "Nun ist es offiziell: Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ist beschlossene Sache. Nun liegt der Ball im Spielfeld der Bundesländer, ob die Erwartungen der Erzieherinnen und Erzieher erfüllt werden und sich die Arbeitsbedingungen verbessern."

"Unser Eindruck ist, dass die Länder den Bund dazu erpresst haben, die Beitragsbefreiung mit aufzunehmen und ihnen die Möglichkeit zu geben, die Mittel frei zu verwenden."

Wir kritisieren zwei zentrale Punkte:

1) "Die Befristung der Bundesbeteiligung: Niemand kann wirklich garantieren, dass die Mittel auch nach 2022 zu Verfügung stehen. Aus unserer Sicht stellt die Befristung der Mittel das eigentliche Ziel dieses Gesetzes in Frage."

2) "Der fehlende Fokus auf Qualität: Eine Recherche des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt, dass die Mehrheit der Bundesländer das Geld zur Refinanzierung der Kitabeiträge nutzen will. Besonders ärgerlich ist das bei Ländern, die schon jetzt bei der Qualität in Deutschland an letzter Stelle stehen, zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern. Elternbeitragsbefreiung hat nichts mit Qualitäts­verbesserung zu tun. Was wir brauchen, sind vergleichbare Fachkraft-Kind-Relationen in ganz Deutschland. Ursprünglich sollten mit diesem Gesetz gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden: Während in Frankfurt (Oder) ein Erzieher sechs Kinder unter drei Jahren betreut, sind es in Frankfurt am Main drei Kinder. Das hat nichts mehr mit gleichwertigen Lebensverhältnissen zu tun."

"Auch wenn das Gesetz heute beschlossen wurde, fordern wir für die Zukunft dringende Nachbesserungen. Aus unserer Sicht gehören die Leistungen für die Gebührenentlastung in ein Familienentlastungsgesetz."

FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH
Geschäftsführer Stefan Spieker
Haus des Lehrers - Alexanderstr. 9 - 10178 Berlin
Telefon: +49-30-21235-333

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