Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

DBwV begrüßt Entscheidung des Bundestages
Gertz: Mit diesem Gesetz erhalten verwundete Soldaten Anspruch auf Weiterverwendung!

09.11.2007 – 09:52

Berlin (ots)

"Auf diesen Tag haben die Soldatinnen und Soldaten
der Bundeswehr gewartet; der Bundestag hat das 
Einsatzweiterverwendungsgesetz beschlossen!" Der Vorsitzende des 
Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz, begrüßte die 
Entscheidung des Parlaments vom Donnerstag, 8. November. Mit dem 
neuen Gesetz erhalten Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz 
verwundet wurden, trotz möglicherweise schwerer Behinderungen einen 
gesetzlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung beim Bund. Der Deutsche
BundeswehrVerband hat einen entscheidenden Anteil an der Gestaltung 
des Gesetzes und betrachtet es als eine wesentliche Ergänzung des 
Einsatzversorgungsgesetzes, das ebenfalls auf Initiative des DBwV vor
drei Jahren in Kraft trat.
Von den Verbesserungen im Weiterverwendungsgesetz werden 
Zeitsoldaten, Reservisten und freiwillig längerdienende 
Grundwehrdienstleistende profitieren. Wichtigster Bestandteil des 
Gesetzes ist der Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Danach erhält auch
ein Soldat, der sich etwa nur für eine festgelegte Zeit zum Dienst 
verpflichtet hat, die Chance, unbefristet beim Bund weiterarbeiten zu
dürfen, wenn er durch einen so genannten Einsatzunfall mindestens die
Hälfte der Erwerbsfähigkeit verloren hat.
Gertz: "Das Weiterverwendungsgesetz ist neben dem 
Einsatzversorgungsgesetz der zweite wichtige Leuchtturm auf dem Weg 
zu neuen sozialen Rahmenbedingungen für die Streitkräfte im Einsatz. 
Die Mitgliederbefragung des Deutschen BundeswehrVerbandes hat 
verdeutlicht, dass 97,5 Prozent der Teilnehmer an Auslandseinsätzen 
eine gesetzliche Weiterbeschäftigung für erforderlich halten. Gut so,
dass das Parlament heute entschieden hat."

Pressekontakt:

Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330

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