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Kindergrundsicherung der Lisa Paus: Alleinerziehen fördern – Trennungsfamilien ausschließen

Kindergrundsicherung der Lisa Paus: Alleinerziehen fördern – Trennungsfamilien ausschließen
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Zur Kindergrundsicherung meinen und fragen Betroffene: „Mehr Geld in Bildung – ins Bildungsportal anstatt aufs Konto der Eltern“. „Alleinerziehende sollen mehr arbeiten, das ist Kindergrundsicherung.“ - „Kindergrundsicherung, was heißt das für Unterhaltspflichtige?“ Die Kindergrundsicherung ist umstritten nicht nur bei Betroffenen.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zu Kindergrundsicherung beschlossen. „Gesellschaftsministerin“ Lisa Paus spricht mit dem ihr eigenen Marketinggedöns von einem „Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien“. Fakt ist: Die Kindergrundsicherung berücksichtigt weder die Interessen der Trennungskinder noch der Trennungseltern. Für die „Gesellschaftsministerin“ gibt es nach Trennung und Scheidung nur „Alleinerziehende“, auch wenn der andere Elternteil zu 20 und mehr Prozent mitbetreut. Ganz unumwunden bekennt sich Paus als Lobbyistin der Alleinerziehenden. In den Sozialen Medien sprechen Betroffene von einem „Alleinerziehende-Sicherungsgesetz“. „Familienministerin Lisa Paus hat sich geweigert Trennungsfamilien in die Kindergrundsicherung miteinzubeziehen, Schnittstellen von Kindergrundsicherung und Kindesunterhalt zu diskutieren und damit Betroffene zu informieren. Dieses Gesetz ist ein Torso, niemand weiß, was konkret kommt“, kritisiert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

Wahlklientel Alleinerziehende

Ein Suchlauf durch den Gesetzentwurf ergibt: Der Begriff „Alleinerziehend“ kommt 29 mal vor, der Begriff „Trennungseltern“ kommt nicht vor, der Begriff „Trennung“ kommt einmal vor. Dieser grobe Check belegt, es handelt sich um einen Gesetzentwurf für Alleinerziehende von der Alleinerziehenden-Lobbyistin Paus. Es stellt sich die Frage: Geht es Ministerin Paus um die Interessen der Kinder oder um Alleinerziehende als Wahlklientel?

Kindergrundsicherung – Wunsch und Wirklichkeit

Das Konzept der Kindergrundsicherung möchte verschiedene kindbezogene Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und weitere Sozialleistungen zu einem transparenten und leicht verständlichen System zusammenzuführen. Ziel ist, Eltern sollen Leistungen, die ihnen zustehen, schnell und einfach beantragen können, so dass hoffentlich alle die für ihren existentiellen Bedarf notwendige Leistungen erhalten und Kinderarmut vermieden wird.

Legt man diese Kriterien zugrunde, dann ist nach Auffassung von Experten der vorgelegte Gesetzesentwurf „enttäuschend“. Der Kinderzuschlag wird nur noch komplizierter geregelt und alle wesentlichen Ziele einer Kindergrundsicherung wurden verfehlt. Insbesondere gibt es nicht die erwartete Bündelung von Leistungen.

Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung ist nicht der originäre angekündigte Große Wurf“, sagt Manfred Hanesch, Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht. Die Regelungen aus dem Zweiten Buch Sozialrecht (SGB II) werden übernommen, seien quasi „Lückenbüßer“ für fehlende eigene originelle Ideen, kritisiert Hanesch. Vor allem das „Nebeneinander von Kindergeld, Garantiebetrag und Zusatzbetrag werde in der Praxis Schwierigkeiten bereiten“, meint Hanesch.

„Dass Trennungsfamilien berücksichtigt werden müssen, wenn man auf das SGBII zurückgreift, drängt sich von der Sache her auf. Schließlich bilden sie eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Beim Aufenthalt der Kinder in zwei Haushalten entsteht unterschiedlicher Bedarf. Das gehört auf die Agenda, darüber muss doch geredet werden, Betroffene müssen wissen, was auf sie zukommt“, kritisiert die ISUV-Bundesvorsitzende.

Welche Leistungen stehen im Raum?

Die Leistungen für Unterhaltsberechtigte geben vor, sich am Bedarf der Kinder zu orientieren. Das Existenzminimum von Kindern wird mit € 776,00 angegeben. „Ich verdiene 2634 EURO, meine Kinder haben ein Existenzminimums-Anspruch von 1552 EURO, für meine Frau und mich bleiben 1082 EURO. Da stimmt doch etwas nicht“, schreibt ein ISUV-Mitglied.

Der Gesetzentwurf sieht vor das „sächliche Existenzminimum“ in Höhe von € 532,00 und einen Kinderzuschlag von € 244,00. „Das Existenzminimum von 776 EURO muss transparent gemacht werden, nicht von Oben im Stil der Lisa Paus diktiert. Betroffene zahlungspflichtige Elternteile empfinden ein Existenzminimum von 776 EURO als viel zu hoch“, stellt Ulbrich immer wieder fest.

Sollten diese Beträge tatsächlich die Basis der Kindergrundsicherung sein, so können unterhaltsberechtigte Elternteile ab Einführung der geplanten Kindergrundsicherung am 01.01.2025 für Kinder im Alter 0-7 Jahren einen Betrag in Höhe von insgesamt € 530,00, im Alter von 7-14 Jahren von € 557,00 und im Alter von 14-18 Jahren einen Betrag in Höhe von € 636,00 einplanen. Dieser Betrag ist aufgeteilt in einen Kindergrundbetrag von Höhe von € 250,00 und einen Kinderzusatzbetrag von € 280,00 im Alter von bis zu 7 Jahren, € 307,00 im Alter von bis zu 14 Jahren und von € 386,00 im Alter von bis zu 18 Jahren.

Werden die Leistungen der Kindergrundsicherung entsprechend dem Bürgergeld, wie vorgesehen, im Jahre 2024 um 12% und im Jahre 2025 um 3% , also insgesamt um 15% erhöht, so erhalten unterhaltsberechtigte Elternteile aus der Kindergrundsicherung Gesamtleistungen je nach Altersstufe von insgesamt € 609,00 über € 640,00 bis zu € 731,00.

Voraussichtliche Auswirkungen auf Unterhaltsschuldner

Der Kinderzusatzbetrag soll primär durch den Kindesunterhalt gedeckt werden. Dies hat zur Folge, dass die Mindestunterhaltssätze kräftig erhöht werden. Diese liegen jetzt entsprechend der Altersstufen bei € 312,00, € 377,00 und € 463,00. Sie würden dann auf einen Betrag von € 484,00, € 493,00 und € 606,00 ansteigen. Eine drastische Erhöhung der Mindestunterhaltssätze ist also die Folge.

Sollte die Kindersicherung tatsächlich am 1.1.2025 in Kraft treten, dann würde der Kindesunterhalt innerhalb von drei Jahren um 25 Prozent steigen. „Unterm Strich bedeutet das eine Zunahme von Mangelfällen, die dann hoffentlich durch den Kinderzusatzbetrag aufgefangen werden. Wieder einmal wird Unterhaltsschuldnern aus der Mittelschicht tief in die Tasche gegriffen, zahlt die Mittelschicht den Preis für exaltierte ideologische Bedarfssätze“, kritisiert Melanie Ulbrich.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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