Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Novellierung Telekommunikationsgesetz im Bereich Notruf behindert schnelle Notfallrettung
Gütersloh (ots)
Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute wenn es darum geht, Hilfe schnell und effektiv zu gewährleisten und damit dauerhafte Schädigungen der Gesundheit weitgehend abzuwenden. Die Deutsche Schlaganfall-Hilfe bewirbt deshalb die einheitliche Notrufnummer 112 für eine schnelle Alarmierung. In manchen Fällen ist der Betroffene Schlaganfall-Patient noch selbst in der Lage, einen Notruf via Mobiltelefon abzusetzen. Eine verbale Kommunikation ist ihm im Notfall jedoch selten möglich, so dass er seinen momentanen Aufenthaltsort in der Regel nicht mehr mitteilen kann. In diesen Fällen ist der Patient darauf angewiesen, dass er von den Notrufzentralen geortet werden kann.
Auf Initiative der Björn Steiger Stiftung wird ein solches Ortungsverfahren seit 2006 auf Basis der Funkzellenortung in den deutschen Notrufzentralen praktiziert. Das Verfahren ist bislang das einzige, mit dem Mobilfunkteilnehmer geortet werden können. Allerdings hat die bisherige Funkzellenortung einen Nachteil: Technisch bedingt können Notrufende nicht punktgenau lokalisiert werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten können Abweichungen zum eigentlichen Standort von mehreren Kilometern auftreten, was im Notfall eine zeitaufwändige Suche erforderlich macht.
Abhilfe bietet hier die schon heute in vielen Mobiltelefonen integrierte GPS-Technik, die bereits in jedem mobilen wie fest installierten Autonavigationsgerät zum Einsatz kommt. Auf dieser Basis könnten auch genaue Standortdaten von Mobiltelefonen an Notfall-Zentralen von Polizei und Feuerwehr übermittelt werden. Diese technische Möglichkeit ist allerdings auch im novellierten Telekommunikationsgesetz nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Gemäß dem vom Kabinett und Bundesrat verabschiedeten Gesetz sowie laut Entwurf der Technischen Richtlinie Notruf der Bundesnetzagentur ist die Übermittlung von Standortdaten, die beispielsweise von einem Mobilfunkgerät geliefert werden, nicht zulässig. Die aktuelle Fassung des Telekommunikationsgesetzes sieht ausschließlich die ungenaue Ortung auf Basis der Funkzellenortung vor. Eine Berücksichtigung der heute verfügbaren modernen Technik zur Ortung von Mobilfunkgeräten, mit der die Zeit bis zum Eintreffen von Rettungskräften im Notfall erheblich verkürzt werden kann, ist nicht vorgesehen.
Die Deutsche Schlaganfall-Hilfe schließt sich deshalb der Kritik der Björn Steiger Stiftung an dem novellierten Telekommunikationsgesetz an und fordert die Politik auf, die Vorschläge der Björn Steiger Stiftung zur Gesetzesänderung und Ergänzung im Bereich Notruf im noch laufenden parlamentarischen Beratungsverfahren zum Gesetzentwurf dringend zu berücksichtigen. Um eine wirklich effektive und schnelle Hilfeleistung zum Schutz eines Schlaganfall-Patienten im Notfall zu gewährleisten, ist es notwendig, den Einsatz der heute verfügbaren modernsten Technik (GPS basierte Ortungen) entsprechend gesetzlich zu verankern. Die vorliegende Version des novellierten Telekommunikationsgesetzes greift hier eindeutig zu kurz und trägt den Erfordernissen eines leistungsfähigen Rettungssystems in Deutschland nicht angemessen Rechnung.
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