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Börsen-Zeitung: Zuzutrauen ist ihnen alles, Kommentar zu den Panama Papers von Bernd Wittkowski

Frankfurt (ots)

Wer hierzulande nach den flächendeckenden Luxemburg-Ermittlungen, von denen in den neunziger Jahren kaum eine deutsche Bank oder Sparkasse verschont geblieben ist, noch in größerem Stil Steuern hinterzogen oder Beihilfe dazu geleistet hat, dem ist wirklich nicht zu helfen. Denn spätestens aufgrund der damaligen breiten Berichterstattung musste jeder wissen, dass es in Deutschland zwar zu den Volkssportarten gehört, Kapitalerträge am Fiskus vorbeizuschaufeln, dass es sich dabei gleichwohl um einen Straftatbestand handelt. Auf Unkenntnis oder fehlendes Unrechtsbewusstsein kann sich niemand mehr berufen. Wer heute als Steuerpflichtiger dieses Delikt - mittels Briefkastenfirmen oder wie auch immer - begeht oder als Bankangestellter, Steuerberater oder Anwalt dabei zu Diensten steht, der gehört deshalb bei rechtskräftiger Verurteilung nicht nur wegen der Haupttat, sondern strafverschärfend obendrein wegen Dummheit und Dreistigkeit weggesperrt.

So viel Vorbemerkung soll sein, sonst gerät man ja schnell in Verdacht, sich mit etwaigen Übeltätern gemeinzumachen. Davon abgesehen gilt aber im deutschen Steuerrecht wie auch im Strafrecht immer noch der Grundsatz "erst fragen, dann schießen". In Sachen Panama Papers und gerade hinsichtlich der Rolle der angeblich mindestens 28 deutschen Banken, die die Dienste der Kanzlei Mossack Fonseca genutzt haben sollen, ist man auch mit Hilfe von Medien drauf und dran, diese Regel umzudrehen. So lesen wir, Bundesjustizminister Heiko Maas drohe deutschen Banken mit möglichen rechtlichen Konsequenzen: "Wer sich da etwas zuschulden hat kommen lassen, der wird sich vor einem deutschen Gericht verantworten müssen." Die Banalität dieser Aussage ist hart an der Grenze zur Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung des Publikums.

In die gleiche Kategorie fällt die Ankündigung der Staatsanwaltschaft München I, Verwicklungen der BayernLB in Offshoregeschäfte prüfen zu wollen. Die Behörde will eruieren, ob verfolgbare Straftaten vorliegen. Erst wenn dem so sein sollte, würden Ermittlungen eingeleitet, wird ein Oberstaatsanwalt zitiert. Danke für diese Klarstellung! Bei der Münchener Justiz weiß man ja nie. Bis dato seien auf Basis der Panama Papers keine Anzeigen eingegangen.

Und die BaFin? Sie prüft und stellt den Banken Fragen. Täte sie das nicht, wäre sie als Finanzaufsicht denkbar ungeeignet.

Auch wenn es manche überraschen mag: Bisher liegt in puncto Panamagate nichts Konkretes gegen deutsche Banken vor. Nur der übliche Generalverdacht: Denen ist alles zuzutrauen.

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