Rheinische Post: BKA-Befugnisse
Düsseldorf (ots)
Von Gregor Mayntz
Auf A wie Antiterror folgt B wie BKA. Es ist ein ziemlich deutsches Phänomen, dass 2006 die Verfassung geändert wurde, damit die Bundespolizei auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt werden kann, aber erst im Herbst 2008 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sein werden. Letztlich aber steckt hinter dieser Langsamkeit mit Blick auf die Bürgerrechte eine beruhigende Gründlichkeit. Zunächst mussten Bund und Länder zueinander finden, dann Union und SPD. Und weil gerade eine Verfassungsklage zur Online-Durchsuchung anhängig war, wartete man auch die noch ab, um daraus neue Vorgaben entnehmen zu können. Nun ist das Projekt endlich im Bundestag angekommen, und an den Details wird noch ordentlich geschliffen werden, bis es im Gesetzbuch steht. Zudem ist absehbar, dass auch die Verfassungsrichter noch einmal alles auf Grundrechtstauglichkeit prüfen werden. Das können wir uns angesichts der aktuellen Terror-Bedrohung nur erlauben, weil die Sicherheitsbehörden jetzt schon handlungsfähig sind. Doch sie müssen auf gleiche Augenhöhe mit dem Terrorismus - aber mit Augenmaß. Nichts wäre verheerender, als dass der freiheitliche Rechtsstaat selbst tut, was die Terroristen wollen: die Freiheit zerlegen.
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