Rheinische Post: City-Maut in NRW rechtlich nicht zulässig
Düsseldorf (ots)
Die in Köln derzeit diskutierte City-Maut ist einer ersten Einschätzung des NRW-Kommunalministeriums zufolge rechtlich nicht zulässig. "Eine City-Maut durch gemeindliche Festlegung wäre derzeit in Nordrhein-Westfalen unzulässig. Denn da die Einführung einer City-Maut unabhängig von der jeweiligen Ausgestaltung immer einen Eingriff in die Grundrechte der Straßennutzer und gegebenenfalls Anlieger darstellte, müsste sie dem Vorbehalt des Gesetzes genügen; sie müsste auf Grundlage eines Bundes- oder Landesgesetzes erhoben werden", sagte NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag). Eine gemeindliche Satzung ohne gesetzliche Grundlage wäre nicht ausreichend, so Scharrenbach weiter. "Eine gesetzliche Grundlage liegt derzeit weder auf Bundes- noch auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen vor", sagte Scharrenbach der Redaktion.
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