Rheinische Post: Recht der Kinder
Düsseldorf (ots)
Von Eva Quadbeck
Die Pflege und Erziehung von Kindern ist Sache der Eltern. Daran gibt es nichts zu rütteln. Die Erziehungsfreiheit der Eltern hört allerdings dann auf, wenn sie mit ihren Kindern überfordert sind, sich nicht interessieren, versagen. Dann muss der Staat seine Wächterfunktion wahrnehmen. In welcher Form? Der Ansatz der CSU, jenen das Kindergeld zu kürzen, die ihren Nachwuchs nicht zu Vorsorge-Untersuchungen bringen, ist verfassungsrechtlich zweifelhaft und inhaltlich nicht zielführend. Richtig aber ist, wenn Jugendämter nachhalten, ob die Arztbesuche erfolgen und die säumigen Familien kontrollieren. Der Vorschlag des JU-Chefs Mißfelder, Problem-Familien, die von Arbeitslosen-geldx0fII oder Sozialhilfe leben, teilweise Sachleistungen statt Geld zu geben, geht in die richtige Richtung. Es hat sich erwiesen, dass diese Familien es häufig nicht schaffen, monatlich ein paar Euro für das nächste Paar Kinderschuhe zurückzulegen. Vernachlässigung von Kindern ist indes ein Problem, das weit in die Mittelschicht reicht. Als Gegenmittel hat Ex-Bundespräsident Roman Herzog vorgeschlagen, das Recht der Kinder im Grundgesetz aufzunehmen. Kanzlerin Merkel hat dafür schon Sympathie gezeigt. Nur zu.
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