Bundestagswahl: 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses am 12. August 2005
Wiesbaden (ots)
Der Bundeswahlleiter Johann Hahlen hat den Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag,
für Freitag, 12. August 2005, 11.00 Uhr, in Raum 3.101 Anhörungssaal des Deutschen Bundestages, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1) in Berlin
eingeladen.
In der öffentlichen Sitzung erörtert und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 18. September 2005.
Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest:
1. Welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.
2. Welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben, für die Wahl des 16. Deutschen Bundestages als Parteien im Sinne des Paragrafen 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind. Wahlvorschläge dieser Parteien werden nur dann zur Bundestagswahl 2005 zugelassen, wenn sie dem zuständigen Landes- bzw. Kreiswahlausschuss eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen können.
Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 nicht als Parteien anerkennt, können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 2. August 2005 haben 55 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2005 angezeigt (zur Bundestagswahl 2002 waren es 47 Vereinigungen).
Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 12. August 2005 nicht über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages. Über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen entscheiden die zuständigen Kreiswahlausschüsse und über die Zulassung von Landeslisten die zuständigen Landeswahlausschüsse am 19. August 2005.
Erst am Donnerstag, dem 25. August 2005, wird der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten durch Landeswahlausschüsse entscheiden.
Weitere Auskünfte gibt: Heinz-Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
Wichtige Hinweise:
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses ist öffentlich. Jedoch müssen interessierte Zuschauer vor Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich ausweisen. Medienvertreter müssen sich, sofern sie keine Dauerakkreditierung besitzen, vorher über die Pressestelle des Deutschen Bundestages akkreditieren lassen:
Deutscher Bundestag, Pressestelle, Wilhelmstraße 65, 11011 Berlin Telefon: (030) 227 329 24 oder 329 29.
Vertreter von Hörfunk und Fernsehen werden gebeten, sich bis zum 11. August 2005, 10 Uhr, bei der Pressestelle anzumelden.
Der Zugang zum Marie-Elisabeth-Lüders-Haus erfolgt ausschließlich über den Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1.
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses wird live vom Parlamentsfernsehen übertragen und auch mittels Web-TV über www.bundestag.de verbreitet. Für technische Rückfragen zur Liveübertragung steht Herr Matthias Ebert vom Parlamentsfernsehen unter der Telefonnummer (0160) 61 21 590 zur Verfügung.
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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