KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Hausarztvertrag von Knappschaft und KBV/KVen
Bundesweiter Vertrag bringt Vorteile für 1,6 Millionen Versicherte

06.05.2008 – 09:58

Berlin (ots)

"Wir gestalten den Wettbewerb - und zwar zum Nutzen
für Patienten und Ärzte. Mit diesem Hausarztvertrag haben wir unsere 
Kompetenz ganz klar unter Beweis gestellt." Mit diesen Worten hat Dr.
Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 
(KBV), heute auf einer Pressekonferenz den Hausarztvertrag zwischen 
der Knappschaft und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung 
(ARGE) vorgestellt. Der Vertrag soll bundesweit gelten und zum 1. 
Juli in Kraft treten. Die ARGE ist von den Kassenärztlichen 
Vereinigungen (KVen) und der KBV gegründet worden, um mit 
Krankenkassen bundesweite Versorgungsverträge abzuschließen.
"Der Vertrag garantiert den Versicherten flächendeckend eine 
wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung und den Ärzten eine 
angemessene Extra-Vergütung", erläuterte Müller die Einzelheiten des 
Vertrags. "Die teilnehmenden Ärzte erhalten neun Euro je 
eingeschriebenem Versicherten und je Quartal. Mit dieser 
Zusatzvergütung wird das Honorar für den Arzt-Patienten-Kontakt 
deutlich aufgewertet. Die Teilnahme für die Ärzte ist freiwillig. 
Voraussetzung ist, dass sie die gesetzlich und vertraglich 
definierten Qualitätsstandards erfüllen."
Rolf Stadié, Direktor der Knappschaft, hob die Vorteile für die 
bundesweit rund 1,6 Millionen Versicherten hervor und betonte das 
Potential, das sich aus der Zusammenarbeit mit den KVen für die 
zukünftige Entwicklung der flächendeckenden ambulanten medizinischen 
Versorgung ergebe. "Unser umfangreiches sektorenübergreifendes 
Leistungsangebot bauen wir so weiter erfolgreich aus. Für die 
Versicherten werden die Wege damit noch kürzer und die medizinische 
Betreuung noch intensiver", so Stadié. So würden am Programm 
teilnehmende Ärzte beispielsweise verpflichtet, die Behandlung mit 
anderen Leistungserbringern wie Krankenhäusern oder Fachärzten zu 
koordinieren. Die Versicherten würden außerdem von zeitnahen 
Terminvergaben, kurzen Wartezeiten oder vermittelten Facharztterminen
profitieren. Zudem würde ihnen der Zugang zu weiteren Angeboten der 
Knappschaft, etwa Behandlungs- oder Präventionsprogrammen, 
erleichtert.
Der Vertrag soll in Zukunft um zusätzliche Module erweitert 
werden, beispielsweise ein Arzneimittelmanagement oder ergänzende 
Versorgungsansätze ("Leuchtturm-Projekte").
Am Rande verwiesen Müller und Stadié auf den Entwurf eines 
Gesamtvertrags zwischen der Knappschaft und der KBV. Er ist der erste
bundesweite Vertrag dieser Art und soll flankierend zum 
Hausarztvertrag ebenfalls zum 1. Juli in Kraft treten.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Susanne Heinrich (Knappschaft), Tel.: 0234 / 304-82100

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