Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) mehr verpassen.

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Ein verpfuschtes Bad
Mieterin kürzte ihre Zahlungen und war damit vor Gericht erfolgreich

Ein verpfuschtes Bad / Mieterin kürzte ihre Zahlungen und war damit vor Gericht erfolgreich
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Die Benutzung ihres Badezimmers war für eine Mieterin alles andere als bequem. Wegen der Verlegung eines neuen Abflussrohres befand sich die Toilettenschüssel unmittelbar vor dem Handwaschbecken und sogar die Spülung funktionierte zeitweise nicht. Es musste mit Wassereimern nachgeholfen werden. Da dürfte es noch die harmloseste Sorge der Mieterin gewesen sein, dass die Wandfliesen eine unterschiedliche Farbe hatten und optisch wenig ansprechend wirkten. Die Betroffene kürzte deswegen ihre monatlichen Zahlungen. Der Eigentümer war damit nicht einverstanden. Er behauptete, das Badezimmer sei schon beim Bezug der Wohnung in diesem Zustand gewesen. Die Mieterin habe also gewusst, worauf sie sich einlasse. Sie selbst bestritt das und wies darauf hin, die entsprechenden Arbeiten hätten erst kurz nach dem Einzug stattgefunden. Letzteres hielt das Gericht für die zutreffende Schilderung und erklärte die Mietkürzung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für rechtens. Die Gebrauchsfähigkeit des Bades sei erheblich eingeschränkt gewesen. (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 211 C 19/10)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Weitere Storys: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)