Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Geschmolzenes Eis
Das kann juristisch nicht mehr als ein Hagelschaden gewertet werden
Berlin (ots)
Ein Immobilienbesitzer war im Rahmen seiner Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. An der Gültigkeit dieser Police bestand kein Zweifel. Anders war es bei der Frage, ob der geltend gemachte Versicherungsfall überhaupt als Hagelschaden zu betrachten sei. Es ging nämlich um folgendes Ereignis: Bei einem massiven Hagelschauer gelangten Eiskörner in einen Kellerraum. Dort schmolzen sie und zerstörten dort gelagerte Haushaltsgegenstände. Die Versicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu ersetzen. Mit direkter Hageleinwirkung habe das nichts mehr zu tun. Die Rechtsprechung schloss sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dieser Argumentation an. Im Urteil hieß es "Schmelzwasser und Hagel sind nicht identisch, ein Nässeschaden durch Ersteres ist kein unmittelbarer Hagelschaden".
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 5 W 43/13)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell