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Stuttgarter Nachrichten: DaimlerChrysler weist Vorwurf zurück, Ankündigung des Schrempp-Rücktritts zu spät veröffentlicht zu haben

Stuttgart (ots)

Stuttgart – DaimlerChrysler hat das Landgericht
Stuttgart dazu aufgefordert, die Schadenersatzklage eines Aktionärs
wegen der angeblich zu spät erfolgten Veröffentlichung der
Rücktrittsankündigung von Konzernchef Jürgen Schrempp abzuweisen. Die
„Stuttgarter Nachrichten“ (Samstagsausgabe) zitieren aus zwei Briefen
des Konzerns und von Daimler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper an die
Finanzaufsicht Bafin sowie der Klageerwiderung des Konzerns an das
Gericht. Darin heißt es, Schrempp habe zwar im Vorfeld der
Bekanntgabe verschiedene Gespräche über sein mögliches Ausscheiden
geführt. Doch „dabei war es sein Ziel, dem Aufsichtsrat ein
einvernehmlich vereinbartes, vorzeitiges Ausscheiden vorzuschlagen
und hierüber eine Entscheidung des Gremiums herbeizuführen“. Ein
einseitiger Rücktritt oder ein Rücktrittsangebot Schrempps habe es
nicht gegeben. Ein Münchner Aktionär, der kurz vor der Bekanntgabe am
28. Juli Aktien verkauft hatte, hatte DaimlerChrysler auf
Schadenersatz verklagt. Der Kurs der Aktie war nach der
Rücktrittsankündigung stark gestiegen.
Die Zustimmung des Aufsichtsrats sei keineswegs sicher gewesen,
heißt es weiter. So sei die Mehrheit im Aufsichtsrat zu einem für sie
überraschenden Zeitpunkt mit den Plänen Schrempps konfrontiert
worden, dessen Vertrag regulär noch bis 2008 gelaufen wäre. Ob der
Zeitpunkt gut gewählt war, „hätte daher durchaus kontrovers beurteilt
werden können“. Auch sei nicht klar gewesen, ob das Gremium der
vorgeschlagenen Nachfolgeregelung zustimmen würde. Schließlich seien
in der Öffentlichkeit mit Chrysler-Chef Dieter Zetsche und
Mercedes-Chef Eckhard Cordes immer zwei mögliche Kandidaten
diskutiert worden. Die Daimler-Anwälte von Shearman & Sterling
(Düsseldorf) argumentieren weiter, eine vorzeitige Veröffentlichung
der Überlegungen Schrempps wäre den Interessen des Konzerns „äußerst
abträglich gewesen“. Die zu erwartetenden Spekulationen und ein
öffentlicher Streit um die Nachfolge hätten dazu führen können, dass
keiner der beiden Kandidaten mehr zur Verfügung gestanden hätte. Die
erforderliche Vertraulichkeit habe der Konzern bis zur Entscheidung
im Aufsichtsrat gewährleistet.
ots-Originaltext: Stuttgarter Nachrichten
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=39937

Rückfragen bitte an:

Stuttgarter Nachrichten
Redaktion
Joachim Volk
Telefon: 07 11 / 72 05 - 7120
Email: cvd@stn.zgs.de
Homepage: http://www.stuttgarter-nachrichten.de

Original-Content von: Stuttgarter Nachrichten, übermittelt durch news aktuell

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